Beantragung einer Teststelle
Allgemeine Informationen
Keine Einzelbeauftragung durch das zuständige Gesundheitsamt benötigen:
- Arztpraxen
- Zahnarztpraxen
- Apotheken
- medizinische Labore
- Rettungs- und Hilfsorganisationen
- Testzentren der Kassenärztlichen Vereinigung.
Die Berechtigung zur Leistungserbringung ergibt sich direkt aus § 6 Abs. 1 Nr. 3 TestV.
Eine Einzelbeauftragung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 TestV kann durch das zuständige Gesundheitsamt auf Antrag an Dritte als weitere Leistungserbringer erteilt werden, wenn diese die erforderlichen Anforderungen vollständig erfüllen. Einzelbeauftragungen, die bereits vor dem 20.07.2021 durch das Gesundheitsamt erteilt wurden, sind weiterhin wirksam und müssen nicht erneut erteilt werden. Ohne Einzelbeauftragung dürfen seit 21.07.2021 keine Bürgertestungen mehr durchgeführt und abgerechnet werden.
Weitere Infos unter
Antragsformular
Antrag auf Errichtung einer Teststelle (ausfüllbar)
Den ausgefüllten Antrag bitte senden
per E-Mail
oder per Post:
Wetteraukreis
Der Kreisausschuss
Gesundheitsamt
Europaplatz
61 1 69 Friedberg
Ansprechpartner/in
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Corona-Hotline | 06031 83-2300 |
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