
Bergung und Instandsetzung
Aus WIKIPEDIA:
Die Aufgaben des THW sind durch das THW-Helferrechtsgesetz von 1990 festgelegt:
Zivilschutz im Verteidigungsfall
Technische Hilfe im
Zivilschutz ist der hauptsächliche Grund für die Schaffung des Technischen Hilfswerks. Im Verteidigungsfall sollen die Einheiten und Einrichtungen im Zivilschutz mitwirken, also die Zivilbevölkerung sowie lebens- und verteidigungswichtige Betriebe und Einrichtungen schützen und Gefahren beseitigen, und zwar insbesondere im Bergungs- und Instandsetzungsdienst. Das THW ist bewusst dem
Bundesministerium des Innern (BMI), und nicht dem
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) unterstellt. Es ist ausdrücklich keine
militärische oder
paramilitärische Organisation. Im Verteidigungsfall stehen die
Zivilschutzkräfte unter dem besonderen Schutz der vierten
Genfer Konvention als zivile Nichtkombattanten, das heißt, sie dürfen nicht kämpfen, aber auch nicht angegriffen werden (ähnlich wie Sanitätstruppen der Streitkräfte, diese sind militärische Nichtkombattanten).
Hilfe im Katastrophenschutz auf Anforderung der zuständigen Stellen
Technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen, insbesondere im Bergungs- und Instandsetzungsdienst.
Das THW leistet auf Anforderung Amtshilfe oder technische Hilfe für andere Behörden; hauptsächlich in der örtlichen
Gefahrenabwehr der
Gemeinden und
Städte, also den Feuerwehren, aber auch für
Rettungsdienste bei
Massenanfällen von Verletzten, der Polizei und der
Bundespolizei sowie dem
Zoll (z. B. Beleuchtung). In einigen Bundesländern kommt hierzu noch die
Technische Hilfe auf Verkehrswegen.
So hilft das THW bei vielen Unfällen, Unwettern,
Erdrutschen oder
Hochwassern unterstützend mit einem deutschlandweiten Potential an Technik und Organisation.