Gefahrstoff - Atomar - Biologisch - Chemisch (GABC)
Gefahrstoff-ABC
Durch den Aufgabenbereich Gefahrstoff-ABC sollen Gefahren und Schäden durch Gefahrstoffe (A: atomare, radioaktive Stoffe, B: biologische Stoffe, C: chemische Stoffe) erkannt, verhindert, gemindert und/oder beseitigt werden, die Menschen, Tiere und/oder die natürlichen Lebensgrundlagen beeinträchtigen. Die Feuerwehrdienstvorschrift 500 (FwDV 500) – Einheiten im ABC-Einsatz - und die Katastrophenschutzdienstvorschrift 510 Hessen (KatSDV 510HE) – Gefahrstoffnachweis und Notfallprobennahme - regeln den Einsatz der Einheiten und Einrichtungen im GABC-Einsatz. Für diesen Aufgabenbereich des Katastrophenschutzes werden aufgestellt:
- 26 Gefahrstoff-ABC-Messzentralen
- 5 Messleitkomponenten
- 26 Gefahrstoff-Messeinheiten
- 26 Gefahrstoff-ABC-Züge
- 26 Gefahrstoff-ABC-Dekontaminationszüge
- 5 zusätzliche Gefahrstoff-Messeinheiten in Südhessen
Vorbehaltlich der noch erforderlichen Bund-Länder-Abstimmungen werden die Einrichtung und der
Betrieb von Notfallstationen sowie die Kalium-Jodid-Prophylaxe gesondert geregelt.