Aufenthaltserlaubnis
für in anderen EU-Staaten langfristig Aufenthaltsberechtigte
Benötigte Unterlagen
- Antrag
- Langfristige Aufenthaltsberechtigung der EU(Kopie Aufenthaltstitels)
- gültiger Nationalpass
- biometrisches Passbild
- Verdienstabrechnungen der letzten drei Monate
- Mietvertrag/Wohnraumbescheinigung/Grundbuchauszug
- Sprachzertifikat B1
- Bescheinigung über Krankenversicherung
Kosten
93 bis 100 Euro
Rechtliche Grundlagen
§ 38 a AufenthaltsG
Besonderes
Grundsätzlich ist die Bundesagentur für Arbeit zu beteiligen. Die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis sollte 4-5 Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit abgegeben werden.
Sprechzeiten
Termine
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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. Aufenthaltsrecht | 06031 83-2566 | 06031 83-912547 |