Aufenthaltserlaubnis für Kinder
Benötigte Unterlagen
Bei Nachzug von Kindern:
- Antrag
- gültiger Nationalpass
- Schulbescheinigung/Nachweis über die Ausbildung
- Verdienstabrechnungen der letzten drei Monate/Bescheinigung des Steuerberaters (bei Selbständigen)der Eltern
- Bescheid über Leistungsbezug(Bundesagentur für Arbeit, JobCenter)
- Mietvertrag/Wohnraumbescheinigung/Grundbuchauszug
- Bescheinigung über Krankenversicherung
- biometrisches Passbild
Bei Geburt im Bundesgebiet:
Zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes haben beide Elternteile eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
- Antrag
- gültiger Nationalpass/Geburtsurkunde/Auszug aus dem Geburtenregister
- Verdienstabrechnungen der letzten drei Monate/Bescheinigung des Steuerberaters (bei Selbständigen) der Eltern
- Bescheid über Leistungsbezug(Bundesagentur für Arbeit, JobCenter)
- Mietvertrag/Wohnraumbescheinigung/Grundbuchauszug
- Bescheinigung über Krankenversicherung
- biometrisches Passbild
Aufenthaltsrecht der Kinder
- Antrag
- gültiger Nationalpass
- Schulbescheinigung/Nachweis über die Ausbildung
- Verdienstabrechnungen der letzten drei Monate/Bescheinigung des Steuerberaters (bei Selbständigen) ggf. der Eltern
- Bescheid über Leistungsbezug(Bundesagentur für Arbeit, JobCenter) Mietvertrag/Wohnraumbescheinigung/Grundbuchauszug
- Bescheinigung über Krankenversicherung
- biometrisches Passbild
Kosten
46,50 bis 50 Euro,
bei Afenthaltsrecht für Kinder
46,50 bis 100 Euro
Rechtliche Grundlagen
§§ 32-34AufenthG
Termine
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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. Aufenthaltsrecht | 06031 83-2566 | 06031 83-912547 |