Aufenthaltserlaubnis
Ehepartner, Eltern und Kindern von ernsthaft Bedrohten (subsidiär Schutzberechtigten)
Benötigte Unterlagen
- Antrag
- gültiger Nationalpass
- biometrisches Passbid
- Mietvertrag/Wohnraumbescheinigung/Grundbuchauszug
- Verdienstabrechnungen der letzten drei Monate / Bescheinigung des Steuerberaters (bei Selbständigen)
- Bescheid über Leistungsbezug(Bundesagentur für Arbeit, JobCenter)
- Bescheinigung über Krankenversicherung
- Nachweise über Integrationsmaßnahmen
- Bei Kindern: Schulbescheinigung/Nachweis über die Ausbildung
Kosten
50 bis 100 Euro
Rechtliche Grundlagen
§ 27 Abs. 3 AufenthG, § 36a AufenthG
Termine
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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. Aufenthaltsrecht | 06031 83-2566 | 06031 83-912547 |