Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Die Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII erhalten Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene, bei denen aufgrund einer seelischen Störung die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine Beeinträchtigung zu erwarten ist. Man spricht dann von einer seelischen Behinderung oder drohenden seelischen Behinderung.

Die Eingliederungshilfe hat folgende Aufgaben:

  • Sie soll vorbeugend vor Eintritt der seelischen Behinderung ansetzen und eine drohende seelische Behinderung verhindern
  • Sie setzt bei der bereits eingetretenen seelischen Behinderung an, um sie wieder zu beseitigen oder wenigstens zu mildern und um die Integration des seelisch behinderten jungen Menschen in die Gesellschaft zu gewährleisten
  • Die Eingliederungshilfe wird nach Feststellung der Teilhabebeeinträchtigung durch den Fachdienst Beratung und Förderung in ambulanter, teilstationärer und stationärer Form geleistet

Informationen zum Antrag einer Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII

Sobald Ihr Antrag mit allen Unterlagen bei uns vorliegt erhalten Sie eine Einladung zu einem Gesprächstermin von dem Prüfteam der Fachstelle Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern des Wetteraukreises. In diesem ausführlichen Informations- und Beratungsgespräch werden insbesondere die Auswirkungen der Problematik Ihres Kindes auf wichtige Lebensbereiche besprochen.

Weiterhin wird eine Verhaltensbeobachtung Ihres Kindes im Unterricht durchgeführt und ein Gespräch mit dem Klassenlehrer/ der Klassenlehrerin und/ oder Fachlehrern geführt. Dieser Termin wird von uns direkt mit der Schule vereinbart.

Im Anschluss daran wird im Rahmen einer Team-Konferenz des Prüfteams der Fachstelle Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern des Wetteraukreises darüber entschieden, ob die Voraussetzungen für die Gewährung einer Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII vorliegen. Hierzu erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Bei positivem Bescheid wird ein Hilfeplangespräch durchgeführt. Umfang und Ziele der Integrationshilfe werden besprochen und festgelegt. Bei einer Maßnahme mit Teilhabeassistenz nehmen dieser sowie Vertreter des Jugendhilfeträgers nach Möglichkeit an diesem Gespräch teil.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Antrag erst nach dem Eingang aller erforderlichen Unterlagen bearbeiten können und eine Kostenübernahme nicht rückwirkend erfolgen kann.

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular mit Unterschriften aller Sorgeberechtigten (Formular als Download - siehe unten unter Dokumente)
  • Bei nur einer Unterschrift ist der Sorgerechtsnachweis nötig: bei geschiedenen Eltern z.B die Kopie des  Scheidungsurteils; bei unehelichen Kindern wird der Negativbescheid genötigt - erhältlich bei der Beistandschaft des Wetteraukreises; Nachweis der Vormundschaft
  • Diagnistik der Kinder- und Jugendpsychiatrische, Stellungnahme auf Grundlage der multiaxialen Diagnostik nach dem ICD-10. Die Stellungnahme darf nicht älter als 12 Monate sein
  • Weitere wichtige ärztliche u. therapeutische Berichte u. Stellungnahmen über Ihr Kind -falls vorhanden-
  • Einen Bericht der Schule, die Ihr Kind besucht. Den Schulbericht kann sich die Schule hier auf der Homepage als beschreibbares Dokument herunterladen und Ihnen ausgefüllt aushändigen. (Formular im Download - siehe unten unter Dokumente )
  • Förderplan der BFZ Lehrkraft
  • Geburtsurkunde Ihres Kindes in Kopie

Rechtliche Grundlagen

§ 35a SGB VIII

    Termine

    Gerne können Sie sich vor Beantragung einer Maßnahme nach § 35a telefonisch: 0 60 31 83-32 41 oder per E-Mail bei uns zu melden, um die genaue Vorgehensweise und die benötigten Unterlagen im Einzelfall abzustimmen. Werden mehrere Hilfen beantragt, benötigt man nur ein Antragsformular.

    Anschrift (Post)

    Wetteraukreis
    Fachstelle 3.3.4
    Eingliederungshilfe Steuerung
    Europaplatz
    61169 Friedberg

    Ansprechpartner/innen

    Geschäftszimmer

    NameTelefonFaxRaumE-Mail
    Marita Rätzer06031 83-363306031 83-9132415E-Mail
    Claudia Stipp06031 83-324106031 83-9232415E-Mail

    Ansprechpartner/innen für Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII

    NameTelefonFaxRaumE-Mail
    Marianne Behm06031 83-322915E-Mail
    Eda Bektas06031 83-363406031 83-91363414E-Mail
    Isabel Blumtritt06031 83-238006031 83-912380E-Mail
    Angelika Brückner06031 83-361206031 83-91361215E-Mail
    Daniela Dahmer06031 83-363806031 83-91363812E-Mail
    Vanessa Löffler06031 83-326106031 83-91326115E-Mail
    Kathrin Mühlbauer06031 83-362506031 83-91362511E-Mail
    Christiane Pausewang-Frank06031 83-363206031 83-91363212E-Mail
    Monia Przondzion06031 83-324006031 83-91324014E-Mail
    E-Mail
    Vera Spanke06031 83-324306031 83-91324311E-Mail
    Nina Stanzel06031 83-324706031 83-9132478E-Mail
    Rebecca Triesch06031 83-361406031 83-9136146E-Mail
    Michaela Veith06031 83-324506031 83-9132456E-Mail
    Sabine Weist06031 83-324406031 83-918E-Mail

    Schülerbeförderung

    NameTelefonFaxRaumE-Mail
    Yvonne Hotz06031 83-362606031 83-91362612E-Mail
    Stefani Gras06031 83-327906031 83-91327912E-Mail
    Christine Wendel06031 83-333006031 83-91333012E-Mail

    Zuständig

    Eingliederunghilfe Steuerung