Stationäre Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderung

Für dauerhaft körperlich, geistig oder sinnesbehinderte oder von einer solchen Behinderung bedrohte Menschen im 1. Lebensabschnitt kann Eingliederungshilfe auch in Einrichtungen über Tag und Nacht gewährt werden. Der erste Lebensabschnitt endet in der Regel mit Erreichen des 18. Lebensjahres, spätestens jedoch mit Beendigung der Schulausbildung.

Um einen Antrag nach dem SGB IX für Leistungen der stationären Eingliederungshilfe zu stellen, benutzen Sie bitte das untenstehende Formular (Download siehe unter Dokumente) und füllen Sie es möglichst vollständig aus und fügen Sie die benötigten Unterlagen hinzu. Die benötigten Unterlagen finden Sie auf dem untenstehenden Merkblatt. (Download siehe unter Dokumente)

Für Erwachsene in besonderen Wohnformen werden bei Vorliegen der sozialhilferechtlichen Voraussetzungen existenzsichernde Leistungen gewährt.

Anschrift (Post)

Wetteraukreis
Fachstelle 3.3.5 Eingliederungshilfe Leistung
Europaplatz
61169 Friedberg

Ansprechpartner/innen

Zuständig für Stationär / Verwaltung

NameTelefonFaxRaumE-Mail
Christina Layher06031 83-326706031 83-913267318E-Mail
Michele Seipp06031 83-362806031 83-91362817E-Mail

Zuständig für Stationär / Pädagogik

NameTelefonFaxRaumE-Mail
Vanessa Grendel06031 83-334006031 83-91334010E-Mail

Zuständig

Eingliederungshilfe Leistung