Eingliederungshilfeleistungen für ältere Menschen mit Behinderung (ab Renteneintritt)
Menschen die dauerhaft körperlich, geistig oder sinnesbehindert sind oder von einer solchen Behinderung bedrohte Menschen können Eingliederungshilfe nach den Vorschriften des SGB IX beantragen.
Ziel des Gesetzes ist die selbstbestimmte Lebensführung und eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern und Benachteiligungen zu vermeiden oder Ihnen entgegenzuwirken.
Die Hilfe soll insbesondere die Selbsthilfe des betroffenen Personenkreises fördern und an den individuellen Bedürfnissen angepasst sein. Bei der Entscheidung über die Leistungen und deren Ausführung soll den berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen werden.
Hierbei ist eine große Fülle an Möglichkeiten der Unterstützung über betreutes Wohnen, persönliches Budget, Assistenzleistungen und weitere denkbar.
Benötigte Unterlagen
Antrag auf Eingliederungshilfe für ältere Menschen
Anschrift (Post)
Wetteraukreis
Fachstelle 3.3.4
Eingliederungshilfe Steuerung
Europaplatz
61169 Friedberg
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Vanessa Grendel | 06031 83-3340 | 06031 83-913340 | 10 | |
Munira Ibrahim | 06031 83-3328 | 06031 83-913328 | 14 |