Behindertengerechte Umbaumaßnahmen

Bauliche Veränderungen im individuellen Wohnumfeld des behinderten Menschen gehören zum Leistungsangebot der Eingliederungshilfe.

Zu den behindertengerechten Umbaumaßnahmen zählen zum Beispiel Änderungen im Sanitärbereich, Unterstützung bei der Beschaffung behindertengerechter Einrichtungsgegenstände und die Einrichtung von Rampen oder Treppenliften, um Barrieren zu überwinden.

Bevor eine Prüfung auf Kostenübernahme vom Wetteraukreis vorgenommen werden kann, ist zuerst eine Kostenbeteiligung bei der Kranken- und Pflegekasse als vorrangiger Kostenträger zu beantragen.

Eine Bezuschussung durch den Träger der Sozialhilfe ist nach den Vorschriften des SGB XII einkommens- und vermögensabhängig.
Der Antrag muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen von der Fachstelle Soziale Hilfen östlicher Wetteraukreis geprüft und eine Bezuschussung zugesagt sein.
Die benötigten Antragsformulare erhalten Sie ebenfalls bei der Fachstelle.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf SGB XII Leistungen (Sozialhilfeantrag)
  • Nachweise über Einkommen und Vermögen
  • Nachweise über monatliche Belastungen im Rahmen der Lebenshaltung
  • Einstufungsbescheid der Pflegekasse
  • Mitteilung der Pflegekasse, ob eine Bezuschussung von dort erfolgt
  • drei Kostenvoranschläge

Anschrift (Post)

Wetteraukreis
Fachstelle 3.3.4
Fachstelle Eingliederungshilfe Steuerung
Europaplatz
61169 Friedberg

Ansprechpartner/innen

Zuständig für die Buchstaben A-F

NameTelefonFaxRaumE-Mail
Christine Wendel06031 83-333006031 83-91333012E-Mail

Zuständig für die Buchstaben G-K

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Yvonne Hotz06031 83-362606031 83-91362612E-Mail

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Stefani Gras06031 83-327906031 83-91327912E-Mail

Zuständig

Eingliederungshilfe Steuerung