Wohnung, Hab & Gut

Wohnung

- Bei der Frage, wer in der gemeinsamen Wohnung bleibt, sollten Sie bedenken, dass es für Kinder häufig am besten ist, wenn ihnen ein Umzug erspart werden kann
- Wenn Sie nicht verheiratet waren, kommt es darauf an, wer den Mietvertrag unterschrieben hat. Wenn Sie beide unterschrieben haben, können Sie auch nur gemeinsam kündigen. Die Zustimmung zur Kündigung können Sie von ihrem Partner verlangen. Wenn ihr Partner ohne Kündigung auszieht, bleibt er weiter als Mieter verpflichtet. Hat nur eine Person den Mietvertrag unterschrieben, hat im Trennungsfall die andere Person keinerlei Rechte, in der Wohnung zu bleiben.
-  Wenn Sie verheiratet waren, genießt die Ehewohnung einen besonderen Schutz, unabhängig davon, wer den Vertrag unterschrieben hat, kann kein Ehegatte den anderen gegen dessen Willen aus der Wohnung verweisen ohne gerichtliche Entscheidung

Hab & Gut

  • Haushaltsgegenstände müssen verteilt werden

  • Eigentum und Nutzung von vorhandenen PKWs sollten Sie ebenfalls klären

  • Gemeinschaftliche Bankkonten sollten getrennt werden, da es nach einem gewissen Zeitablauf schwierig wird, vorgenommene Verfügungen rückabzuwickeln. Jeder Ehegatte oder Partner sollte für sich ein eigenes Konto einrichten, auf welches die eigenen Einkünfte eingehen. Gegebenfalls sollten Sie Kontovollmachten widerrufen, falls ungerechtfertigte Abhebungen zu befürchten sind.

  • Sie müssen klären, wer gemeinschaftliche Kosten, Versicherungsbeiträge und Schulden weiter bezahlt oder wie diese unter den Ehegatten oder Partnern verteilt werden.
    - Wenn Lebensversicherungen vorhanden sind, sollten Sie darüber nachdenken, ob die Bezugberechtigung beibehalten werden soll.

  • Die eigenen Unterlagen sollten sicher verwahrt werden. Wichtig ist insbesondere sämtliche vermögensrechtlichen Unterlagen (Kontoauszüge, Spartverträge, Lebensversicherungen) etc. zu sichern, um später Kontostände etc. nachweisen zu können. Bei gemeinschaftlichen Urkunden oder Unterlagen sollte geklärt werden, wer diese verwahrt. Der andere Ehegatte oder Partner sollte sich hiervon Kopien fertigen.

Mehr Infos bieten der Trennungsleitfaden der pro familia oder der Ratgeber Tipps und Infos für Alleinerziehende des Verbandes für alleinerziehende Mütter und Väter (VAMV e.v.)