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Liebe Engagierte,

Künstliche Intelligenz hat längst auch die Vereinsarbeit erreicht – und mit ihr neue rechtliche Fragen:

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des europäischen AU Act auch für Inhalte, die mit KI erstellt und bearbeitet wurden. Was das konkret für Ihren Verein oder Ihre Initiative bedeutet, lesen Sie in diesem Newsletter.

Und weil Rechtsfragen im Ehrenamt ohnehin nicht allein durch KI gelöst werden, legen wir Ihnen nochmals die Konferenz „Recht verständlich“ ans Herz: Expertinnen und Experten beantworten dort Fragen aus dem Vereinsalltag – verständlich, praxisnah und gern auch mit konkretem Bezug.

Ein weiteres Dauerthema ist die Belastung durch Bürokratie: Der aktuelle Studienbericht „Engagement und Ehrenamt zwischen Bürokratiebelastung und Handlungssicherheit" zeigt, wo gemeinnützige Organisationen an ihre Grenzen stoßen – und wie Bürokratie abgebaut werden kann.
Dazu gibt es wie immer viele Veranstaltungstipps, Fördermittelhinweise und Nachrichten aus dem Wetteraukreis.

Anita Graf
Ehrenamt & Koordinierung Wetteraukreis

Neue Regeln für KI-Inhalte: Was Vereine und Ehrenamtliche jetzt beachten müssen

Künstliche Intelligenz ist längst auch im Ehrenamt angekommen. Ob bei der Erstellung von Social-Media-Beiträgen, Bildern, Newslettern oder Texten für die Vereinswebsite – digitale Werkzeuge können die ehrenamtliche Arbeit an vielen Stellen erleichtern. Seit dem 2. August 2026 gelten nun neue Transparenzpflichten nach dem europäischen AI Act. Damit stellt sich auch für Vereine und gemeinnützige Organisationen verstärkt die Frage, wann der Einsatz von KI kenntlich gemacht werden muss.

Besonders relevant sind die neuen Vorgaben bei Inhalten, die für Außenstehende wie echte Aufnahmen oder menschliche Kommunikation wirken. Eine generelle Pflicht, jeden mit KI bearbeiten Beitrag zu kennzeichnen, besteht aber nicht! Gekennzeichnet werden müssen aber auf jeden Fall vollständig KI-generierte oder stark veränderte Bilder, Videos und Audiodateien, die sogenannten Deepfakes.
Gleiches gilt grundsätzlich für Chatbots: Wer mit einem KI-System kommuniziert, soll erkennen können, dass auf der anderen Seite kein Mensch antwortet.

Für Texte gelten etwas andere Regeln. Eine Kennzeichnung kann insbesondere dann erforderlich sein, wenn mit Hilfe von KI Inhalte zu Themen von öffentlichem Interesse erstellt werden. Dazu gehören etwa politische oder gesellschaftlich relevante Themen sowie Informationen zu öffentlichen Angelegenheiten.

Eine Kennzeichnung ist jedoch nicht in jedem Fall notwendig. Entscheidend ist, ob der Text vor der Veröffentlichung tatsächlich redaktionell bearbeitet wurde. Dazu reicht es nicht aus, lediglich Rechtschreibung und Grammatik zu kontrollieren. Vielmehr muss eine Person den Inhalt prüfen, Aussagen bewerten, gegebenenfalls Änderungen vornehmen und letztlich die Verantwortung für den veröffentlichten Text übernehmen. Wird ein KI-erstellter Entwurf auf diese Weise geprüft und redaktionell überarbeitet, kann auf eine Kennzeichnung als KI-generierter Inhalt verzichtet werden.

Zusammenfassend heißt das:
Der Einsatz von KI im Ehrenamt bleibt weiterhin gut möglich, bringt aber neue Anforderungen an Transparenz und Verantwortlichkeit mit sich. Vereine und Initiativen sollten deshalb darauf achten, in welchen Bereichen KI eingesetzt wird und wie die Prüfung und Freigabe von Inhalten organisiert ist. Bei regelmäßigem KI-Einsatz sollten klare Zuständigkeiten und einfache Freigabeprozesse festgelegt werden. Sinnvoll kann es insbesondere sein, ähnlich wie beim Datenschutz eine verantwortliche Person für Fragen rund um den Einsatz von KI zu benennen. Dabei müssen keine völlig neuen Strukturen geschaffen werden. Bestehende Regelungen und Abläufe, etwa aus dem Datenschutz oder der internen Organisation, können häufig sinnvoll ergänzt und für den Umgang mit KI genutzt werden.

Veranstaltungshinweise

Weitere spannende Veranstaltungen rund um Vereinsarbeit und Ehrenamt finden Sie unter folgenden Links:

Gut zu wissen: Inhaber und Inhaberinnen der Ehrenamts-Card erhalten 15 Prozent Ermäßigung auf das Kursangebot der Volkshochschule Wetterau.
Ihnen fehlen bestimmte Themen? Schicken Sie uns gerne Ihre Ideen, Wünsche und Vorschläge an ehrenamt@wetteraukreis.de.

„Lass mal reden!“ – Moderationsschulung für junge Engagierte

Wie lassen sich Gespräche über unterschiedliche Meinungen und gesellschaftliche Herausforderungen offen und konstruktiv gestalten?
Die Stiftung Miteinander in Hessen bietet im Rahmen ihres Projekts „Lass mal reden!“ am 14. November 2026 eine kostenfreie Moderationsschulung für Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 15 und 26 Jahren an. Die Teilnehmenden lernen, Dialogrunden zu begleiten, unterschiedliche Perspektiven sichtbar zu machen und auch bei schwierigen Themen eine vertrauensvolle Gesprächsatmosphäre zu schaffen. 

Die Schulung findet von 9:30 bis 17:00 Uhr in der Evangelischen Akademie in Frankfurt am Main statt.

Weiterführende Informationen und zum Anmeldeformular

Recht verständlich – Juristische Beratung für Vereine

Bei der Konferenz „Recht verständlich“ kommen Sie mit Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Bereichen zusammen, die typische Rechtsfragen aus dem Vereinsalltag verständlich erklären. In praxisnahen Workshops und bei individuellen Beratungsangeboten bekommen Sie Antworten auf Ihre Fragen – und konkrete Hinweise, wie rechtliche Herausforderungen im eigenen Verein sicher angegangen werden können. 

Die Konferenz findet am 21. November 2026 in der Hochschule RheinMain in Wiesbaden statt.

Die Veranstaltung richtet sich an Engagierte, Vorstände und Verantwortliche in Vereinen und Initiativen. Unabhängig davon, ob Sie eine erste rechtliche Orientierung suchen oder Ihr Wissen zu einzelnen Themen vertiefen möchten: „Recht verständlich“ bietet Raum für Austausch, Beratung und neue Perspektiven. 

Weiterführenden Informationen, Anmeldung und Programm

Studienbericht: "Engagement und Ehrenamt zwischen Bürokratiebelastung und Handlungssicherheit: Eine Umfrage unter gemeinnützigen Organisationen"

Bürokratische Anforderungen stellen viele gemeinnützige Organisationen vor große Herausforderungen und können Engagement und Ehrenamt erschweren. Die Studie misst die Bürokratiebelastungen im gemeinnützigen Sektor. Dafür wurden die Einschätzungen zu Bürokratiebelastungen von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Leitungs- und Führungspersonen erfasst und mit Vorschlägen zum Bürokratieabbau verknüpft. Die Themen notarielle Beglaubigungen, Ehrenamts- und Übungsleiterpauschalen sowie der Versicherungsschutz wurden dabei vertieft betrachtet, um so ganz konkrete praxisnahe Ansatzpunkte für den Abbau bürokratischer Hürden zu identifizieren. 

Zu spannendsten Ergebnisse sowie eine Kurz- und Langfassung des Abschlussberichts

„Aller.Land“ in der Wetterau: Fördermittel für kleine Kultur-Projekte

Mit dem LEW Kleinprojektefonds unterstützt das hiesige Netzwerk „Aller.Land - Landerlebniswochen“ kleine Kunst & Kulturprojekte in der östlichen Wetterau mit Förderungen von 500 bis 2.000 Euro. 
Bis 30. November 2026 können sich kleine Projekte in Oberhessen mit ihren Kulturideen für den Projektzeitraum 1. April – 21. Oktober 2027 bewerben. 

Weiterführende Informationen, Förderrichtlinie und Antragsformular

Ehrentag 2027: Es geht weiter!

Auch 2027 feiern wir gemeinsam das Miteinander! 

Nach dem erfolgreichen ersten deutschlandweiten Mitmachtag zum Geburtstag des Grundgesetzes heißt es wieder: zusammen anpacken, Begegnungen schaffen und Zusammenhalt stärken.

Vom 15. bis 30. Mai 2027 wird der Ehrentag bundesweit sichtbar – mit dem 23. Mai als zentralem Aktionstag. Merkt euch den Zeitraum schon mal vor und seid wieder dabei!

Weitere Informationen

Wer sich bewegt, bewegt auch andere

Applaus für eine Frau, die selbst nach mehr als sechs Jahrzehnten ehrenamtlichen Engagements noch lange nicht ans Aufhören denkt: Ursula Strauch aus Bad Nauheim ist mit dem Sportehrenpreis 2026 des Wetteraukreises ausgezeichnet worden. Im Plenarsaal des Friedberger Kreishauses würdigte Landrat Jan Weckler ihren außergewöhnlichen Einsatz im Bereich Turnen, Tanz und Gymnastik sowie für das Vereinsleben. Die Auszeichnung steht für eine Lebensleistung, die weit über Trainingsstunden, Vorstandssitzungen und Auftritte hinausgeht. 

Mehr zu Frau Strauch und ihrem Engagement lesen Sie in unserer Pressemitteilung. 

Zum Sportehrenpreis: Der Wetteraukreis verleiht seit 2002 jährlich den Sportehrenpreis, um herausragendes ehrenamtliches Engagement im Bereich des Sports zu würdigen. Die Ehrung wird an Personen oder Gruppen verliehen, die ihren Wohnsitz oder ihre Wirkungsstätte im Wetteraukreis haben und sich in besonderem Maße für den Sport in der Region verdient gemacht haben. Der Preis ist mit einer Ehrengabe von 2.500 Euro verbunden.

Die hessische Ehrenamts-Card

Die Ehrenamts-Card (E-Card) ist ein Zeichen des Dankes und der besonderen Wertschätzung für langjähriges bürgerschaftliches Engagement im Scheckkartenformat. Sie bietet ehrenamtlich Engagierten besondere Vorteile und zeigt ihnen in vielen Situationen des täglichen Lebens, dass ihr Engagement wahrgenommen und anerkannt wird. 

Anträge für das laufende Jahr können noch bis zum 15. November 2026 eingereicht werden. 

Informationen zur Karte, den gewährten Vergünstigungen sowie zum Antragsformular

Neue Vergünstigungen mit der E-Card

Die hessische Ehrenamts-Card bietet Besitzerinnen und Besitzern des selbigen eine breite Auswahl verschiedener Vergünstigungen in ganz Hessen. Im Wetteraukreis sind nun einige neue Angebote hinzugekommen: 

  • Trägerverein Dorfzentrum Bleichenbach e.V.: Alle Besitzer/innen der E-Card erhalten eine kostenlose Mitgliedschaft pro Jahr in der TKI Bücherei Bleichenbach. 
  • Landesgartenschau Oberhessen 2027 gGmbH: Ermäßigte Tages- und Dauerkarten für Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamts-Card. Tageskarte 22 Euro, statt 24 Euro; Dauerkarte 150 Euro, statt 165 Euro (im Vorverkauf bis 31. Dezember 2026: 135 Euro).

Ehrenamtssuchmaschine

Die Vermittlungsplattform des Landes Hessen führt zusammen, was zusammengehört!
Ehrenamtlich Engagierte haben die Möglichkeit, ganz gezielt nach bestimmten Tätigkeitsbereichen zu suchen, den Ort der Tätigkeit einzugrenzen und so mit wenigen Mausklicks ein für sie passendes Ehrenamt zu finden. Auf der anderen Seite bietet die Ehrenamtssuchmaschine Vereinen und Initiativen die Möglichkeit, sich zu präsentieren und um freiwillige Helfer zu werben.
Tragen Sie Ihre Organisation direkt ein!

Viele weitere Informationen zu den Themen Vereinsförderung, Versicherungsschutz, Digitalisierung, Vereinsrecht, und vieles mehr finden Sie in unserer Infothek. Ein Blick darauf lohnt sich, denn die Daten werden ständig aktualisiert und erweitert.
Für alle weiteren Fragen rund um die Vereinsarbeit stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder telefonisch unter 06031 83-4112.

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