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wir hoffen, dass Sie die Feiertage und den Jahreswechsel genießen konnten und gut im Jahr 2026 angekommen sind.
Lassen Sie uns auch in diesem Jahr gemeinsam schauen, wie wir das Ehrenamt und die Vereinslandschaft im Wetteraukreis unterstützen und fördern können. Ein erster Schritt dabei ist dieser Newsletter, den Sie gern Bekannten, Freunden und Vereinen empfehlen können.
Die Januar-Ausgabe ist wie gewohnt mit einer Auswahl verschiedener Veranstaltungsempfehlungen sowie Informationen zu Fördermöglichkeiten gefüllt.
Viel Spaß beim Lesen und herzliche Grüße aus Friedberg
Anita Graf Ehrenamt & Koordinierung Wetteraukreis
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Frischer Schwung fürs Ehrenamt in Kommunen – seien Sie 2026 dabei!
Ehrenamtliches, bürgerschaftliches Engagement vor Ort stärken - das ist das Ziel des E-Lotsen Programms des Landes Hessen. Die teilnehmenden Kommunen finden dafür ein Team von Freiwilligen, die sich um die Begleitung, Weiterentwicklung und Vernetzung des ehrenamtlichen Engagements vor Ort kümmern.
Mit viel Kreativität und Begeisterung für die Sache tragen E-Lotsinnen und E-Lotsen zu einem lebendigen Miteinander und zu einer höheren Lebensqualität für sich und andere bei.
Auf der Ehrenamtsseite finden Sie auf der Hessenkarte einen Überblick der bisher beteiligten Kommunen mit Stichworten zu den vielfältigen Projekten und Aktivitäten vor Ort.
Egal, ob Sie sich in jedem Fall zum Engagement-Lotsen-Programm anmelden wollen oder erst einmal nur grundsätzliches Interesse haben: Merken Sie sich die Infoveranstaltung am 4. März 2026 in Frankfurt am Main vor. Hier werden alle organisatorischen und inhaltlichen Fragen zum E-Lotsen-Programm geklärt und der Austausch zwischen langjährigen Teilnehmerkommunen und neu Interessierten ermöglicht.
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Weitere spannende Veranstaltungen rund um Vereinsarbeit und Ehrenamt finden Sie unter folgenden Links: Gut zu wissen: Inhaber und Inhaberinnen der Ehrenamts-Card erhalten 15 Prozent Ermäßigung auf das Kursangebot der Volkshochschule Wetterau.
Für die Planung des Programms im Frühjahr 2026 möchten wir gerne erfahren, welche Themen in den Vereinen zur Bewältigung des Organisationsalltags anstehen. Schicken Sie uns gerne Ihre Ideen, Wünsche und Vorschläge per E-Mail.
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Der Bundesrat hat mit dem Steueränderungsgesetz 2025 neue steuerliche Regelungen zur Entlastung von Vereine und Engagierte beschlossen:
Steuerliche Freibeträge - Erhöhung der Übungsleiterpauschale von 3.000 auf 3.300 Euro pro Jahr, etwa für Trainerinnen und Trainer, Chorleiter oder andere nebenberufliche Bildungs- und Betreuungsaufgaben (vgl. §3 Nr. 26 EStG).
- Anhebung der Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro pro Jahr für viele weitere freiwillige Tätigkeiten in Vereinen und Initiativen (vgl. §3 Nr. 26a EStG).
- Die Freigrenze für Einnahmen aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben wird von 45.000 Euro auf 50.000 Euro angehoben ( § 64 Abs. 3 Satz 1 Abgabenordnung (AO). Kleinere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, deren Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer jährlich 50.000 Euro nicht überschreiten, werden von der Körperschaft- und Gewerbesteuer freigestellt.
- Anhebung der Freigrenze für die Einstufung von sportlichen Veranstaltungen von Sportvereinen als Zweckbetrieb auf 50.000 Euro (von 45.000 Euro)
Flexibilität für Vereine - Die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung entfällt für steuerbegünstigte Körperschaften mit jährlichen Einnahmen bis 100.000 Euro von zuvor 45.000 Euro. Damit erhalten vor allem kleine und mittlere Vereine mehr Planungssicherheit für Rücklagen und Projekte (vgl. § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO).
- Regelung dazu, dass es keiner Sphärenaufteilung zwischen Zweckbetrieb/wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb bei Einnahmen aus wirtschaftlichen Tätigkeiten von weniger als 50.000 Euro bedarf ab dem Veranlagungszeitraum 2026 (vgl. § 64 Abs. 3 Satz 2 AO (n. F.)).
Haftungsschutz - Höhere Schwelle für „unentgeltlich tätige Organmitglieder“ (z.B. Vorstände), die bis 3.300 Euro (in Anlehnung an die Erhöhung der Übungsleiterpauschale) im Jahr als Aufwandsentschädigung erhalten können und weiterhin von Haftungserleichterungen profitieren (vgl. § 31a Abs. 1 BGB).
Erweiterung Gemeinnützigkeit - Anerkennung des E-Sport als gemeinnützigen Zweck (durch Fiktion als „Sport“) (vgl. § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO).
- Regelung dazu, dass steuerbegünstigte Körperschaften Mittel für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen und anderen Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz verwenden können, soweit es sich dabei nicht um den Hauptzweck der Körperschaft handelt (vgl. § 58 Nr. 11 AO (neu)).
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Landrat Jan Weckler eröffnet im Kreishaus Ausstellung zum neuen Ehrenamtskalender des „Freiwilligenzentrums – aktiv für Bad Nauheim e.V.“. Es ist eine abwechslungsreiche Schar, die sich da auf den zwölf Kalenderseiten vorstellt. Von einer Hausaufgabenbetreuerin aus Münzenberg über eine Integrationslotsin aus Bad Nauheim bis hin zu Tierschützern reicht die Porträtauswahl. Und doch eint sie alle eines: Sie sind ehrenamtlich tätig. In seinem neuen Jahreskalender stellt das „Freiwilligenzentrum - aktiv für Bad Nauheim e.V.“ wieder Einzelpersonen und Gruppen vor, die im Dienst für die Allgemeinheit tätig sind. Landrat Jan Weckler war bei der Eröffnung der den Kalender begleitenden Ausstellung in Kreishaus erneut voll des Lobes für das bürgerschaftliche Engagement der Porträtierten und den Einsatz des Freiwilligenzentrums, sie und ihr Wirken mit diesem Format der Öffentlichkeit vorzustellen. Zur Pressemitteilung
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Organisation und Kommunikation im Verein müssen nicht kompliziert sein. Der Verein Hof Prädikow betreibt ein genossenschaftliches Wohn- und Arbeitsprojekt auf einem der größten Vierseithöfe Brandenburgs. Neben Wohn- und Arbeitsräumen bietet der gleichnamige Hof Platz für Kultur- und Bildungsangebote, Kurse, Seminare und Feste. Dadurch hat Hof Prädikow e.V. viele Erfahrungen in der digitalen Organisation seiner Vereinstätigkeiten sammeln können und stellt dieses Wissen nun allen Interessierten, die ihre Vereinsarbeit ebenfalls erleichtern wollen, auf ihrer Wissensplattform zur Verfügung.
Demovideos veranschaulichen, wie und in welchen Einsatzbereichen verschiedene digitale Werkzeuge genutzt werden können - mit vielen Vereinsmitgliedern kommunizieren, gemeinsam Beschlüsse fassen oder einen Veranstaltungsort betreiben sind nur einige Beispiele für typische Vereinsprozesse, die mit Hilfe digitaler Tools vereinfacht werden können.
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Neue Ideen für eine starke Region gesucht: Mit dem Regionalbudget 2026 unterstützt die LEADER-Region Wetterau/Oberhessen erneut tatkräftige Menschen, die das Leben auf dem Dorf mit ihren Projekten bereichern möchten. Wer seine Vision für die Region umsetzen möchte, kann sich jetzt um eine Förderung bewerben.
Mit dem neuen Förderaufruf gibt es jetzt die Chance, auch kleinere, aber wirkungsvolle Projekte auf den Weg zu bringen. Gefördert werden Projektideen mit Gesamtkosten zwischen 1.000 Euro und 20.000 Euro. Die Förderquote beträgt 80% der förderfähigen Ausgaben. Wichtig ist, dass die Projekte innerhalb der Gebietskulisse der LEADER-Region Wetterau/Oberhessen umgesetzt und bis Mitte Oktober 2026 abgeschlossen werden. Die Förderung erfolgt im Erstattungsprinzip, das heißt: Die Kosten müssen zunächst vom Projektträger vorgestreckt werden. Mitmachen können alle engagierten Vereine, Kommunalverwaltungen und Privatpersonen, die Lust haben, ihre Ideen in der LEADER-Region Wetterau/Oberhessen umzusetzen. Unternehmen und wirtschaftlich tätige Vereine sind hingegen von der Förderung ausgeschlossen.
Informationen zum Regionalbudget, eine Checkliste sowie das Antragsformular finden Sie online bei der Wirtschaftsförderung. Anträge sind bis zum 15. Februar 2026 möglich.
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Die Landesstiftung „Miteinander in Hessen“ möchte zu mehr bürgerschaftlichem Engagement ermutigen, um den Gemeinsinn und das Miteinander in unserem Land zu stärken. Wie bewältigen wir die großen Zukunftsfragen: die Folgen des demografischen Wandels – die Überalterung unserer Gesellschaft, die Probleme im ländlichen Raum und die dort entstehenden Versorgungslücken? Der Staat allein kann diese Aufgabe nicht erfüllen. Wir benötigen Ihre Ideen und Ihre Tatkraft um in Hessen noch mehr zukunftsweisende und bürgerschaftlich getragene Projekte umzusetzen.
Für das Jahr 2026 können Sie uns gerne eine Voranfrage zu Ihrem Projektvorhaben zukommen lassen. Über alle bis zum 15. Februar 2026 eingegangenen Voranfragen entscheiden die Gremien voraussichtlich Ende März 2026. Zu den Informationen wie die Förderrichtlinie, eine Checkliste und zum Förderantrag
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Manchmal fehlt es an Geld, um die Webseite des Vereins barrierefreier zu gestalten und mal werden Mittel gebraucht, um ein Nachbarschaftsfest zu organisieren. Mehr als die Hälfte der zivilgesellschaftlichen Organisationen in Deutschland verfügen über weniger als 10.000 Euro Gesamteinnahmen. Kleinere Fördermittelbeträge können hier eine große Hilfe sein – auch für lose Gruppen ohne Rechtsstatus, die es oft schwer haben, überhaupt Förderungen beantragen zu können. In den vergangenen Jahren hat die Bereitstellung kleinerer Förderbeträge bis 5.000€ (sog. Mikroförderung) als Instrument zur Stärkung bürgerschaftlichen Engagements an Bedeutung gewonnen. Das Feld der Förderinstitutionen reicht von Sparkassen oder Bürgerstiftungen vor Ort, über Landesministerien bis hin zu bundesweiten Förderinstitutionen wie die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt.
Beantragt ihr für eure gemeinnützige Organisation oder Initiative Fördermittel? Oder warum macht ihr das bewusst nicht? Macht mit bei der bundesweiten Befragung zur Bedeutung von kleineren Fördermittelbeträgen für das Engagement in Deutschland!
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Wieder mehr Menschen für das Ehrenamt gewinnen – was andernorts nicht selten zur Herausforderung wird, praktiziert die Genossenschaft „dasgute.haus“ in Butzbach seit mittlerweile vier Jahren erfolgreich. Der Grund dafür heißt Talentbörse. Interessierte bieten dabei Qualifikationen und Talente an, was die Hürde für einen Einstieg in eine ehrenamtliche Tätigkeit sichtlich senkt. Für die Ausweitung dieses Angebots auf Friedberg übergab die Wetterauer Sozialdezernentin, Kreisbeigeordnete Marion Götz, jetzt einen Zuschussbescheid des kreiseigenen Förderprogramms „Generation Nachbarschaft“ an Vertreterinnen von „dasgute.haus“. Zur Pressemitteilung
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Die Ehrenamts-Card (E-Card) ist ein Zeichen des Dankes und der besonderen Wertschätzung für langjähriges bürgerschaftliches Engagement im Scheckkartenformat. Sie bietet ehrenamtlich Engagierten besondere Vorteile und zeigt ihnen in vielen Situationen des täglichen Lebens, dass ihr Engagement wahrgenommen und anerkannt wird. Informationen zur Karte, den gewährten Vergünstigungen sowie das Antragsformular finden Sie im Bereich Ehrenamt.
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Die Vermittlungsplattform des Landes Hessen führt zusammen, was zusammengehört! Ehrenamtlich Engagierte haben die Möglichkeit, ganz gezielt nach bestimmten Tätigkeitsbereichen zu suchen, den Ort der Tätigkeit einzugrenzen und so mit wenigen Mausklicks ein für sie passendes Ehrenamt zu finden. Auf der anderen Seite bietet die Ehrenamtssuchmaschine Vereinen und Initiativen die Möglichkeit, sich zu präsentieren und um freiwillige Helfer zu werben. Tragen Sie Ihre Organisation direkt ein!
Viele weitere Informationen zu den Themen Vereinsförderung, Versicherungsschutz, Digitalisierung, Vereinsrecht, und vieles mehr finden Sie in unserer Infothek. Ein Blick darauf lohnt sich, denn die Daten werden ständig aktualisiert und erweitert. Für alle weiteren Fragen rund um die Vereinsarbeit stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder telefonisch unter 06031 83-4112.
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