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Liebe Einelternfamilien,

für diesen Newsletter haben wir das Thema “Finanzen” gewählt, denn die steigenden Kosten für Wohnen und Leben treffen Alleinerziehende und ihre Kinder besonders. Wir informieren über die wichtigsten finanziellen Unterstützungsleistungen, sagen Euch, wer Euch dazu beraten kann und haben einige Spar-Tipps für Euch zusammengestellt!
Wer wir sind?
Das Wetterauer Netzwerk für Alleinerziehende (kurz A-Net) ist ein Zusammenschluss von Einrichtungen, die Angebote für Alleinerziehende im Wetteraukreis anbieten und gemeinsam verbessern und bekannter machen möchten. 
Feedback und Weitersagen
Wir freuen uns über Euer  Euer Feedback! Schickt den Newsletter auch gerne an Bekannte weiter, hier geht's zur Neuanmeldung. 

Nachgefragt: Interview mit Juliane Prätorius-Patzelt

Juliane Prätorius Patzelt berät bei der Regionalen Diakonie in Nidda Menschen zu finanziellen Leistungen, darunter auch viele Alleinerziehende. Wir haben nachgefragt:
 
Was passiert eigentlich bei einem ersten Beratungsgespräch?
Im ersten Gespräch kläre ich mit den Ratsuchenden zunächst ab, was genau ihr Anliegen ist. Für viele ist die Situation, in der sie sich befinden, gerade unüberschaubar. Oft können wir im ersten Gespräch auch bereits Dinge bearbeiten. Zum Beispiel einen Antrag für die Kinderbetreuungskosten oder Leistungen für Bildung und Teilhabe stellen, ein klärendes Telefonat mit Ämtern führen oder die passende Stelle herausfinden, an die angeforderte Unterlagen gesendet werden müssen. Was ich sehr oft erlebe, ist, dass die Klient:innen sich wieder sicherer fühlen, wenn sie aus der Beratung gehen und wissen, welche nächsten Schritte zu gehen sind. 

Welche finanziellen Hilfen gibt es für Alleinerziehende, die viele vielleicht noch gar nicht kennen?
Das ist eindeutig Bildung und Teilhabe! Es gibt einen Zuschuss zu Schulsachen, zu Freizeitaktivtäten und Klassenfahrten können komplett übernommen werden, das ist vielen gar nicht bekannt. Auch die Erstattung von Verhütungsmitteln ist eine wunderbare Unterstützung, die viele nicht kennen. 

Gibt es einen Irrtum über finanzielle Leistungen, der dir in deiner Beratung immer wieder begegnet?
Ja, viele glauben, dass, wenn ein Antrag einmal abgelehnt wurde, es keine weitere Chance mehr gibt. Dabei verändert sich so viel! Die Berechnungsgrundlagen können sich ändern, die Mietobergrenzen werden angepasst, es kommt ein Kind hinzu oder wird einfach nur ein Jahr älter, das Einkommen ändert sich, oder, oder, oder …Also nur weil ich vor fünf Jahren kein Wohngeld bekommen habe, heißt das nicht, dass ich heute auch keines bekomme. 

Alle Finanzhilfen auf einen Blick

Wohngeld, Kinderzuschlag, Bildungspaket  - es gibt eine Reihe von Leistungen, die Alleinerziehende beantragen können. Häufig ist es aber schwierig den Überblick zu behalten. Was kann ich zusammen beantragen und was schließt sich aus? Wo kann ich den Antrag stellen? Habe ich alle Möglichkeiten bedacht? Wir empfehlen Euch daher, Euch beraten zu lassen.

Beratung zu finanziellen Leistungen

Die wichtigsten Leistungen stellen wir Euch in diesem Newsletter vor, eine komplette Übersicht über alle Leistungen mit Infos zur Antragstellung haben wir Euch Euch auf unserer Webseite zusammengestellt. 

Alle Finanzhilfen auf einen Blick

  

Spar-Tipps

Alleinerziehend zu sein bedeutet, jeden Tag vieles gleichzeitig zu organisieren – Familie, Beruf, Haushalt und Finanzen. Da bleibt oft wenig Zeit, sich mit Sparmöglichkeiten zu beschäftigen. Dabei können schon kleine Veränderungen den Alltag spürbar entlasten. 
Wir haben Euch ein paar Tipps zusammengestellt!

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag ist ein Zuschlag zum Kindergeld und beträgt monatlich bis 297 Euro pro Kind pro Monat. Seit einer Reform vor einigen Jahren beziehen wesentlich mehr Alleinerziehende Kinderzuschlag. Der Anteil liegt bei rund 25 Prozent. Kinderzuschlag soll Eltern unterstützen, die mit ihrem Einkommen zwar für sich selbst, aber nicht ausreichend für ihre Kinder sorgen können. Er kommt für Einelternfamilien mit kleinerem bis mittlerem Einkommen in Frage. Selbst wenn ihr Anspruch auf Kinderzuschlag gering ist, kann es sich lohnen, die Leistung zu beantragen. Wenn Sie Kinderzuschlag erhalten, haben Sie auch Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket. 
Mehr Infos zur Antragstellung gibt es hier

Wohngeld

Einelternfamilien mit kleinem oder mittlerem Einkommen sollten neben Kinderzuschlag auch ihren Anspruch auf Wohngeld prüfen. Wohngeld wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss für eine Eigentumswohnung gewährt. Für die Berechnung wird berücksichtigt, wieviele Familienmitglieder im Haushalt wohnen, wie hoch die zuschussfähige Miete ist und von der Höhe ihre Einkommens. Im Wetteraukreis ist die Wohngeldstelle des Kreises für alle Städte und Gemeinden des Kreises zuständig. Hier bekommen Sie mehr Infos 

Wichtig! Wohngeld und Grundsicherung können Sie nicht zusammen beantragen, da Wohnkosten im Rahmen der Grundsicherung bereits abgedeckt sind!

 

Bildungs- und Teilhabepaket

Das Bildungspaket beinhaltet Zuschüsse für Ihre Kinder für Mittagessen, Schülerfahrkarten, Klassenfahrten und Ausflüge, Freizeit z.B. Sportverein, Schulmaterial und Lernförderung. Sie können das Bildungspaket beantragen, wenn Sie Wohngeld, Kinderzuschlag, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Es wird oft vergessen (nur 10 - 20 Prozent aller Berechtigten beantragen das Bildungspaket!) aber ist sehr hilfreich, z.B. bei Klassenfahrten die mit dem steigenden Alter der Kinder oft teuer werden. 
Hier gibt's mehr Infos

Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss

In der Regel muss der Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben, Unterhalt zahlen. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Alter der Kinder und dem Einkommen des Elternteils. Die Grundlage für die Berechnung bietet die so genannte Düsseldorfer Tabelle, die jedes Jahr aktualisiert wird. Als Eltern haben sie verschiedene Möglichkeiten den Unterhalt berechnen zu lassen. Auch wenn keine Einigung möglich ist, kann der betreuende Elternteil rechtliche Schritte einleiten.  Hier bekommen Sie mehr Infos zur Berechnung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
Für Zeiten, in denen kein Unterhalt gezahlt wird, können Sie Unterhaltsvorschuss beantragen. 
Hier bekommen Sie mehr Infos zum Unterhaltsvorschuss
Wichtig! Auch bei einem Wechselmodell bei dem beide Eltern die Betreuung des Kindes annähernd hälftig und in vergleichbarer Verantwortung übernehmen, berechnet sich der Bedarf nach beiden Einkommen. Es kann eine Unterhaltsverpflichtung in Form eines Ausgleichbetrags entstehen, je nachdem wie unterschiedlich die Partner verdienen.
Wichtig! Über die Beträge der Düsseldorfer Tabelle hinaus gibt es Mehrbedarfe und Sonderbedarfe, wie zum Beispiel kieferorthopädische Behandlungen oder Betreuungskosten in einer Kita, für die die Eltern anteilig aufkommen müssen.

Kick-Off gemeinsamer AE Treff Friedberg/Bad Nauheim

Sonntag, 27. September 2026, 9-11 Uhr im guten Haus in Friedberg, Kaiserstr.89

Das Müfaz Bad Nauheim und dasgute.haus Friedberg laden zur Kick-off-Veranstaltung für einen neuen, gemeinsamen Alleinerziehendentreff ein!

Du bist alleinerziehend und suchst nach Möglichkeiten, in Kontakt mit Menschen zu treten, die in der gleichen Situation sind wie du?
Oder du hast schon Alleinerziehendentreffs besucht, aber keine langfristige Motivation gefunden, dabei zu sein?
Vielleicht leitest du auch selbst einen Treff oder hast mal einen geleitet?

Für den neuen Alleinerziehendentreff möchten wir gerne auf all eure Erfahrungen, Wünsche und Ideen zurückgreifen, um ein tolles Angebot für Alleinerziehende ins Leben zu rufen.

Kommt gerne einfach vorbei und lasst uns wissen, wie ihr euch künftige Treffen vorstellt.

Es gibt keinen Eintritt. Snacks und Getränke sind vor Ort, es gilt das solidarische Prinzip „Zahle, was es dir wert ist“ (und was du kannst).

  

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Wetteraukreis, Der Kreisausschuss, Fachdienst Frauen und Chancengleichheit, Europaplatz, 61169 Friedberg; Titelfoto: Paulo Sousa, Photocase

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