Das Bildungspaket - Bildung und Teilhabe
Wir bezahlen einen Zuschuss zu:
- Mittagessen
- Schülerfahrkarten
- Klassenfahrten und Ausflügen
- Musik, Sport, Vereinen und Ferienfreizeiten
- Schulmaterial
- Lernförderung
Wer kann das Bildungspaket beantragen?
Sie können den Zuschuss für Ihre Kinder beantragen,
- wenn Sie Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommen
- wenn Sie Arbeitslosengeld 2 (Bürgergeld) oder Sozialgeld bekommen
- wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter bekommen
- wenn Sie Leistungen nach Asylbewerber-Gesetz bekommen
Wenn Sie wenig Geld verdienen, sollten Sie überprüfen lassen, ob Sie Leistungen beantragen können. Auch wenn Sie zum Beispiel nur 40 Euro Wohngeld bekommen, können Sie für Ihre Kinder Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen.
Welche Leistungen gibt es?
Gemeinschaftliches Mittagessen
- für Kinder in Kindergärten, Krippen, bei Tagesmüttern
- für Schülerinnen und Schüler unter 25 ohne Ausbildungs-Vergütung
Lernförderung
- für Schülerinnen und Schüler unter 25, die keine Ausbildungsvergütung bekommen
Die gesamten Kosten werden übernommen.
Fahrtkosten zur Schule
- für Jugendliche und junge Erwachsene in der Regel ab der 11. Klasse oder ab der Oberstufe
- auch in der Berufschule, wenn Sie keine Ausbildungsvergütung bekommen
Die Kosten einer Fahrkarte bis zur nächstgelegenen Schule ab einer Entfernung von 3 Kilometern werden übernommen.
Ausflüge und Klassenfahrten
- für Kinder in Kitas oder Krippen
- für Schülerinnen und Schüler unter 25 ohne Ausbildungsvergütung
Die Kosten werden in den meisten Fällen übernommen.
Sport, Musik, Kultur und Ferienfreizeiten
- für Kinder unter 18 Jahren
Sie bekommen 15 Euro pro Kind pro Monat. Sie können die 15 Euro auch ansparen und zum Beispiel für eine Ferienfreizeit nutzen.
Schulmaterial
- für Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren ohne Ausbildungsvergütung
Sie bekommen 150 Euro pro Schuljahr, 100 Euro zum 1. August und 50 Euro zum 1. Februar.
Wo beantrage bzw. bekomme ich die Leistungen?
Beziehen Sie Wohngeld- und/oder Kinderzuschlag, können Sie den Antrag entweder herunterladen (s. unten) oder sich zuschicken lassen (s. Ansprechpartner) und diesen mit den erforderlichen Unterlagen beim Wetteraukreis, Besondere Soziale Leistungen einreichen.
Bekommen Sie Leistungen nach dem SGB XII oder AsylbLG, reichen Sie die erforderlichen Unterlagen (s. unten Infoblatt SGB II, SGB XII, AsylbLG) beim Wetteraukreis, Besondere Soziale Leistungen, ein.
Bekommen Sie Arbeitslosengeld 2 (Bürgergeld), melden Sie sich bitte direkt bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter im Jobcenter bzw. reichen die erforderlichen Unterlagen dort ein.
Termine
Dokumente
Ansprechpartner/innen
Fachassistenz
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Britta Deuster | 06031 83-3551 | 06031 83-913551 | 5 |
Zuständig für die Orte: Büdingen, Nidda, Karben
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Christine Brinkhorst | 06031 83-3562 | 06031 83-913562 | 4 |
Zuständig für die Orte: Altenstadt, Friedberg, Kefenrod, Münzenberg
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Sabine Natascha Weitzel | 06031 83-3443 | 06031 83-91 | 7 |
Zuständig für die Orte: Bad-Nauheim, Echzell, Gedern, Niddatal, Ober-Mörlen, Rosbach
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Andrea Henne | 06031 83-3552 | 06031 83-913552 | 4 |
Zuständig für die Orte: Bad Vilbel, Florstadt, Reichelsheim, Rockenberg, Wölfersheim, Wöllstadt
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Naciye Ersöz | 06031 83-3448 | 06031 83-913448 | 5 |
Zuständig für die Orte: Butzbach, Glauburg, Hirzenhain, Ortenberg, Limeshain, Ranstadt
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Celine Schäfer | 06031 83-3553 | 7 |