Kinderzuschlag

Für Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen, gibt es zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag.

Wie hoch ist der Kinderzuschlag?

Bis zu 250 Euro im Monat pro Kind.

Voraussetzung ist, dass Sie als Alleinerziehende ein Einkommen von mindestens 600 Euro im Monat haben, gleichzeitig dürfen Sie eine Höchsteinkommensgrenze nicht überschreiten. In den letzten Jahren wurde diese Grenze aber immer höher gesetzt, so dass inzwischen auch Familien mit mittlerem Einkommen Kinderzuschlag bekommen können.

Ein Beispiel: Eine Alleinerziehende mit zwei Kindern mit einer Warmmiete von 790 Euro darf als Bruttogehalt rund 950 bis rund 3.900 Euro haben und kann Kinderzuschlag erhalten. Zusätzlich zum Kinderzuschlag können Sie Wohngeld und Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen. 

Anspruch
Die Berechnung hängt davon ab, wie viel Sie verdienen, wie viele Kinder Sie haben und wie hoch Ihre Miete ist. Auch Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss werden mit berücksichtigt, aber nicht komplett angerechnet. 

In jedem Fall empfehlen wir, einen Antrag zu stellen oder sich beraten zu lassen. 

Antragstellung

Einen  Antrag stellen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Familienkasse.

► Sie können den Kinderzuschlag online bei Ihrer zuständigen Familienkasse beantragen oder ausdrucken und an die für Sie zuständige Familienkasse per Post schicken. Hier gehts zur Antragstellung 
Die für Ihren Wohnort zuständige Familienkasse können Sie hier ermitteln. 

► Hier finden Sie mehr Infos zum Kinderzuschlag

Sprechstunde der Familienkasse in Butzbach

Welche Familienleistungen sind für Sie relevant und können Sie finanziell entlasten? Wie und wo können Sie diese Leistungen beantragen? Die Sprechstunde der Familienkasse findet einmal im Moment in Butzbach statt. 

Jeden ersten Mittwoch im Monat von 9 bis 11 Uhr

Im dasgute.haus, Krachbaumgasse 1-7, 35510 Butzbach

Hier finden Sie weitere Infos zur Sprechstunde

 

 

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