Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Aufenthalt in Deutschland
Möchten Sie Ihren Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlagern? Dann gilt es, gesetzliche Bestimmungen zu berücksichtigen. Geregelt sind sie im Aufenthaltsgesetz. Dieses betrifft Menschen, die nicht Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder eines Mitgliedslandes des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind.
Möchten Sie nur im Rahmen eines Besuches kurzfristig in Deutschland bleiben? Dann finden Sie weitere Informationen auf dieser Seite unter dem Menüpunkt Zu Besuch in Deutschland.
Für einen längeren Aufenthalt wird ein Aufenthaltstitel benötigt. Dieser wird erteilt als
- Aufenthaltserlaubnis
- Blaue Karte EU
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU
Eine Sonderregelung gibt es für die Staatsangehörigen der Schweiz und ihre Familienangehörige. Ihre Aufenthaltserlaubnis dient nur dem Zweck, das bestehende Freizügigkeitsrecht zu bescheinigen. Sind Sie Familienangehöriger eines EU- oder EWR-Bürgers und deshalb freizügigkeitsberechtigt, wird Ihnen hierzu eine Aufenthaltskarte ausgestellt.
*Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Zuständig für alle Fragen des Aufenthaltes in die Fachstelle Aufenthaltsrecht (Ausländerbehörde) des Wetteraukreises.