Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Aufenthalt in Deutschland

Möchten Sie Ihren Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlagern? Dann gilt es, gesetzliche Bestimmungen zu berücksichtigen. Geregelt sind sie im Aufenthaltsgesetz. Dieses betrifft Menschen, die nicht Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder eines Mitgliedslandes des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind.

Möchten Sie nur im Rahmen eines Besuches kurzfristig in Deutschland bleiben? Dann finden Sie weitere Informationen auf dieser Seite unter dem Menüpunkt Zu Besuch in Deutschland.

Für einen längeren Aufenthalt wird ein Aufenthaltstitel benötigt. Dieser wird erteilt als

Eine Sonderregelung gibt es für die Staatsangehörigen der Schweiz und ihre Familienangehörige. Ihre Aufenthaltserlaubnis dient nur dem Zweck, das bestehende Freizügigkeitsrecht zu bescheinigen. Sind Sie Familienangehöriger eines EU- oder EWR-Bürgers und deshalb freizügigkeitsberechtigt, wird Ihnen hierzu eine Aufenthaltskarte ausgestellt.

*Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Zuständig für alle Fragen des Aufenthaltes in die Fachstelle Aufenthaltsrecht (Ausländerbehörde) des Wetteraukreises.