Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Zu Besuch in Deutschland
Verpflichtungserklärung für den Gastgeber
Wer Verwandte oder Freunde besuchen in Deutschland besuchen möchte, muss ein Touristenvisum beantragen, sofern er aus einem visumpflichtigen Land kommt. Der Gastgeber muss eine Verpflichtungserklärung beantragen. Diese wird dann dem Visum beigefügt.