Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Zu Besuch in Deutschland

Verpflichtungserklärung für den Gastgeber

Wer Verwandte oder Freunde besuchen in Deutschland besuchen möchte, muss ein Touristenvisum beantragen, sofern er aus einem visumpflichtigen Land kommt. Der Gastgeber muss eine  Verpflichtungserklärung beantragen. Diese wird dann dem Visum beigefügt.