Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Anerkennung von ausländischen Abschlüssen
Mobile Anerkennungsberatung in Hessen - MoAB
Im Wetteraukreis wird die mobile Anerkennungsberatung in der Agentur für Arbeit - Friedberg durch das Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik (INBAS) angeboten. Das mobile Beratungsangebot ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Zielgruppe sind Menschen mit im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen - unabhängig vom Aufenthaltsstatus.
Kontakt: Reinhard Ewald
Tel.: 0151 65497415
E-Mail: reinhard.ewald(at)inbas.com
Berami - Berufliche Integration e.V.
Das Anerkennungsverfahren ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse ist in Deutschland recht kompliziert. Es gibt hunderte von Anerkennungsstellen und eine Fülle von uneinheitlichen Rechtsgrundlagen. Eine telefonische Erstberatung über die Anerkennung von im Ausland erworbener Schul - und Berufsabschlüsse bietet der Verein berami e.V. aus Frankfurt. Hier können Sie sich darüber informieren, welche Anerkennungsstelle zuständig ist und welche Unterlagen Sie benötigen.
Der Verein gibt auch den informativen „Leitfaden zur Anerkennung von ausländischen Berufs- und Bildungsabschlüssen“ heraus.
Bundesregierung – Anerkennung in Deutschland
Das Informationsportal der Bundesregierung zum Thema Anerkennung von Abschlüssen. Hier geht's zum Online-Wegweiser rund um die Anerkennung von Abschlüssen in Deutschland des Bundesministeriums.
Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
Die DAAD-Zulassungsdatenbank bietet Orientierung darüber, mit welchen ausländischen Zeugnissen welche Art des Hochschulzugangs in Deutschland möglich ist.
Anerkennungsverfahren von Abschlüssen
Für die Anerkennung des Hauptschulabschlusses oder eines mittleren Bildungsabschlusses werden jeweils bestimmte (Mindest-)Anforderungen an die Dauer des Schulbesuchs und die Auswahl der Schulfächer gestellt.
Für die Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung von Bewerberinnen und Bewerbern aus EU- und EWR-Staaten reicht es in der Regel aus, wenn das Zeugnis im Heimatland zum Hochschulstudium berechtigt. Ggf. wird zusätzlich die erfolgreiche Teilnahme an einer Hochschulaufnahmeprüfung verlangt, wenn dies im Heimatland Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist. Bewerber/innen aus anderen Ländern müssen für den Hochschulzugang ggf. weitere Zugangsvoraussetzungen erfüllen.