Beratung bei Diskriminierung & Rassismus

Menschen wegen bestimmter Merkmale ungleich zu behandeln, ist in Deutschland verboten. Aber dennoch weit verbreitet. Ob bei der Wohnungssuche, auf der Arbeit, in Behörden, Schulen, Arztpraxen, in der Freizeit oder bei der Polizei. Diskriminierung kann in allen Lebensbereichen passieren. Komme ich nicht in den Club, weil ich eine Behinderung habe? Habe ich den Job nicht bekommen, weil ich ein Kopftuch trage? Werden meine Kinder in der Schule schlechter behandelt, weil sie nur wenig Deutsch sprechen? Kontrolliert die Polizei im Fernbus nur mich, weil ich eine andere Hautfarbe habe? Weigert sich der Taxifahrer, mich mitzunehmen, weil ich transsexuell bin? Erfahrungen wie diese führen zu Wut, Ohnmacht und einem Gefühl der Hilflosigkeit. Sie müssen Diskriminierung aber nicht einfach hinnehmen. Sie haben das Recht, sich dagegen zu wehren.

Dieses Recht haben alle Menschen in Deutschland. Unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus. Das ist im deutschen Grundgesetz als eines der Menschenrechte verankert. Sie können vor Gericht gegen die Diskriminierung klagen.

Wurde ich diskriminiert?
Manchmal weiß man nicht genau, ob man diskriminiert wurde. Man ist unsicher, weil andere Personen in einer Handlung kein Problem sehen oder die Diskriminierung nicht schlimm finden.
Hier kann eine Beratung helfen. Die Mitarbeitenden der Beratungsstelle nehmen Ihre Erfahrungen ernst. Sie können Ihnen sagen, ob Ihre Erfahrung auch rechtlich als Diskriminierung gilt und welche rechtlichen Möglichkeiten Sie jetzt haben. Aber auch, wenn Ihre Erfahrung rechtlich nicht als Diskriminierung gilt, kann Ihnen die Beratungsstelle helfen. Die Mitarbeitenden können Sie dabei unterstützen, sich mit dem Erlebten auseinanderzusetzen und Strategien für die Zukunft zu entwickeln.

Die Antidiskriminierungsberatungsstellen unterstützen alle Menschen, die Diskriminierung erlebt haben und Beratung möchten.
Sie können sich beispielsweise bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes direkt unter der Telefonnummer 030 185551855 beraten lassen. Die Beratungsstelle ist montags von 13 - 15 Uhr und mittwochs und freitags von 9 - 12 Uhr zu erreichen. Die Mitarbeitenden sprechen Deutsch. Die Beratung ist kostenlos und auf Wunsch anonym. Für den Anruf müssen Sie die üblichen Telefongebühren bezahlen.
Außerdem können Sie auch den Antidiskriminierungsverband Deutschland um Hilfe bitten. 

Wohin kann ich mich wenden - Beratungsstellen?

Unterstützung bieten diese Beratungsstellen:

Alternativ können Sie sich auch an eine Migrationsberatung für Erwachsene oder den Jugendmigrationsdienst wenden. Die Mitarbeitenden sprechen oft viele Sprachen und helfen Ihnen bei allen Problemen rund um das Leben in Deutschland. 

Antimuslimischer Rassismus

Menschen werden aufgrund ihrer Religion, Kultur, Sprache, Hautfarbe oder ihrer Herkunft herabgesetzt. Dabei werden nicht nur der islamischen Glaubenspraxis, sondern auch Betroffenen negative Eigenschaften zugeschrieben: rückständig, frauenfeindlich, terroristisch. Die Betroffenen sind Menschen muslimischen Glaubens oder als solche Gehaltene, unabhängig davon, ob sie tatsächlich religiös sind.

Anlaufstellen Regional:

Anlaufstellen Bundesweit:

Was tue ich, wenn ich von der Polizei diskriminiert wurde?

Diskriminierung kann man auch durch die Polizei erfahren. Eine Erfahrung, die viele Menschen in Deutschland machen, ist beispielsweise das sogenannte Racial Profiling. Wenn eine Person von der Polizei angehalten, befragt, durchsucht oder gar verhaftet wird, nur weil sie ihnen wegen ihrer Hautfarbe oder ähnlicher Merkmale verdächtig vorkommt, ist das "Racial Profiling". Aber auch diskriminierende Beleidigungen, Misshandlungen oder Übergriffe können passieren. Opfer von Polizeiwillkür oder Polizeigewalt können die Polizisten und Polizistinnen anzeigen. 

Polizisten und Polizistinnen stehen nicht über dem Gesetz. Was sie dürfen und nicht dürfen, ist im Strafgesetzbuch, der Strafprozessordnung und dem Polizeirecht geregelt. Mehr dazu erfahren Sie auf der Integreat App des Wetteraukreises

Wichtig: Sie haben das Recht, nach dem Dienstausweis des Polizisten oder der Polizistin zu fragen und sich ihre Daten aufzuschreiben. Das ist wichtig, wenn Sie später eine Strafanzeige stellen möchten. Es ist auch immer hilfreich, Passanten und Passantinnen darum zu bitten, die Situation zu beobachten. Dann haben Sie auch Zeugen und Zeuginnen. Bitte beachten Sie: Eine Strafanzeige müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach dem Vorfall stellen. Das können Sie direkt bei der Staatsanwaltschaft machen. Sie müssen also nicht zur Polizei.

Sie wollen sich für Vielfalt, Teilhabe und Demokratie stark machen? 

Melden Sie sich gerne bei den Ansprechpersonen und Stellen beim Wetteraukreis.