Weitere Mediatheken

Wo finde ich noch Medien, die für den Unterricht geeignet sind?

Schulfunk und -fernsehen

Schulen dürfen gemäß § 47 des Urheberrechtsgesetz Kopien von Werken, die innerhalb einer sogenannten "Schulfunksendung" gesendet werden, herstellen und für den Unterricht benutzen. Schulfunk- bzw. Schulfernsehsendung besteht vorwiegend aus lehrplanrelevanten Dokumentarfilmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Sie werden als solche gesondert gekennzeichnet. Diese Kopien sollten spätestens am Ende des auf die Übertragung der Schulfunksendung folgenden Schuljahrs gelöscht werden.

Das Medienzentrum Wetteraukreis stellt Ihnen hier einige entsprechende Online-Mediatheken vor, in denen Schulfunk und -fernsehsendungen gestreamt werden:

Freie Inhalte

Als freie Inhalte, auch "Open Content" genannt, bezeichnet man Inhalte, deren kostenlose Nutzung und Weiterverbreitung urheberrechtlich erlaubt ist. Dies kann nach Ablauf von gesetzlichen Schutzfristen zutreffen, so dass ursprünglich geschützte Werke als gemeinfrei gelten. Alternativ werden Inhalte als frei bezeichnet, wenn der Urheber oder der Inhaber der vollumfänglichen Nutzungsrechte ein Werk unter eine freie Lizenz gestellt hat (beispielsweise Creative Commons oder GNU General Public License). Als Open Educational Resources (kurz OER) werden freie Lern- und Lehrmaterialien mit einer offenen Lizenz bezeichnet. In unserem Edupool  ist Tutory, ein Online-Editor für Arbeitsblätter, eingebunden. Tutory vereinfacht die Arbeit mit offenem Lehr-Lernmaterial, in dem es die Lizenzen auf Ihren Materialien verwaltet.

Weitere Mediatheken

Hierbei handelt es sich nicht unbedingt um "Schulfunksendungen" im Sinne von § 47, UrhG. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um Hinweise und nicht um Werbeaktionen handelt. Prüfen Sie bitte jeweils selbst, inwiefern die einzelnen Angebote für Sie sowie Ihre Schülerinnen und Schüler passend erscheinen und welche Nutzungskonditionen jeweils beachtet werden müssen.