Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Wunschkennzeichen

Reservierung eines Wunschkennzeichens:

Eine gewünschte Buchstaben- und Zahlenkombination kann online reserviert werden. Ist die gewünschte Variante schon vergeben, werden Alternativen angeboten.

Die Reservierung ist 30 Tage gültig.

Die Reservierung ist unverbindlich. Ein Anspruch auf Zuteilung des gewünschten Kennzeichens besteht nicht.
Eine Reservierung ist ausschließlich online möglich.

Bitte notieren Sie sich das reservierte Kennzeichen samt Reservierungs-PIN. Ein Ausdruck der Reservierungsbestätigung ist nicht zwingend erforderlich. Bei einer Reservierung über ein Smartphone können Sie einen Screenshot von der Reservierungsbestätigung machen und bei der Zulassung vorzeigen.

Die Zulassung des Fahrzeuges darf ausschließlich auf den bei der Reservierung angegebenen Namen (Vor- und Nachname) erfolgen. Abkürzungen oder Initialen können nicht zugeordnet werden und führen zur Ablehnung beim Antrag auf Zuteilung des Kennzeichens. Auch darf das reservierte Kennzeichen nicht an eine andere Person abgetreten werden.

Kosten

Wunschkennzeichen: Die Gebühr in Höhe von 12,80 € fällt bei der Zulassungsbehörde im Rahmen der Zulassung an.

Zufallskennzeichen: Die Gebühr in Höhe von 2,60 € fällt bei der Zulassungsbehörde im Rahmen der Zulassung an.

 

Sprechzeiten

Montag und Dienstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr - 12.30 Uhr

Zur Online-Terminvergabe

Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.

Montag und Dienstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr - 12.30 Uhr

Zur Online-Terminvergabe

Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.

Montag bis Donnerstag
7.30 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr

Zur Online-Terminvergabe der Stadt Karben 

Montag bis Mittwoch
8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag
8.00 Uhr - 19.00 Uhr
Freitag
8.00 Uhr - 12.00 Uhr

Zur Online-Terminvergabe der Stadt Nidda
Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.

Termine

Friedberg und Büdingen
Der Kundenverkehr in den Zulassungsbehörden in FriedbergBüdingen und Nidda ist nur über eine Online-Terminvereinbarung möglich.

Zur Online-Terminvereinbarung

Karben
Zur Online-Terminvergabe der Stadt Karben 

Nidda
Zur Online-Terminvergabe der Stadt Nidda

Anschrift (Besucher)

Zulassungsstelle des Wetteraukreises
Berliner Str. 31
63654 Büdingen
Tel.: 06042 / 989 0
Fax: 06042 / 98949-2181 bis -2184

Zulassungsstelle des Wetteraukreises
Europaplatz
Gebäude A
61169 Friedberg
Tel.: 06031 / 83 2166
Fax: 06031 / 8391-2119
 

Bürgerhaus Petterweil
Sauerbornstraße 12 - 14
61184 Karben
Tel.: 06039 / 931 451
Fax: 06039 / 931 452

Bürger Service
Wilhelm-Eckhardt-Platz
63667 Nidda
Tel.: 06043 / 8006 121 - 123
Fax: 06043 / 8006 127

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
. Zulassung 06031 83-2166 06031 83-912119 E-Mail

Zuständig

Zulassungsstelle