Aufenthaltserlaubnis
(gilt nicht für Unionsbürger und Staatsangehörige von Island, Norwegen und Liechtenstein)
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird immer für einen bestimmten Aufenthaltszweck erteilt. Die gesetzliche Grundlage der Erteilung sowie der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist im Dokument eingetragen.
Folgende Gründe sind für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Aufenthaltsgesetz vorgesehen:
- Ausbildung und Studium (§§ 16 ff AufenthG)
- Erwerbstätigkeit (§§ 18 ff AufenthG)
- Völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe (§§ 22 ff AufenthG)
- Familiäre Gründe (§§ 27 ff AufenthG)
- Besondere Aufenthaltsrechte (§§ 37 ff AufenthG), z.B. Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche
Die Auflistung der Aufenthaltszwecke ist nicht abschließend.
Kosten
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- mit einer Geltungsdauer bis zu einem Jahr: 100 €
- mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr: 100 €
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
- für einen weiteren Aufenthalt bis zu drei Monaten: 96 €
- für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: 93 €
Änderung der Aufenthaltserlaubnis
- wegen Wechsel des Aufenthaltszwecks: 98 €
- wegen Aufhebung oder Änderung einer Auflage zum Aufenthaltstitel auf Antrag: 50 €
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage bildet § 7 AufenthG
Die Gebühren sind geregelt in § 45 AufenthV.
Termine
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
---|---|---|---|---|
. Aufenthaltsrecht | 06031 83-2566 | 06031 83-912547 |