Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß der EU-Richtlinie 2016/2102 vom 27.10.2016 über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen gilt ausschließlich für das Online-Angebot von www.wetteraukreis.de, nicht für verlinkte Angebote und Dienste.
Der Wetteraukreis gestaltet seine Webseite unter Beachtung der Vorschriften zur Barrierefreiheit. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
- Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz – HessBGG) und
- Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019)
Um den Zugang und das Bedienen für eine Vielzahl von Nutzern mit verschiednen Handicaps zu ermöglichen, bietet diese Webseite folgende Möglichkeiten an:
- Navigation mit der Tastatur: Als Alternative zur Maus-Steuerung kann die Navigation über die Tastatur erfolgen. Hierfür nutzen Sie die Tabulator-Funktion.
- Veränderbare Textgröße: Die Schriftgröße der Webseite kann beliebig vergrößert werden.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde. Der Wetteraukreis arbeitet daran, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen.
Inhalte und Funktionen, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen, sind nachfolgend aufgeführt.
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
- PDF-Dateien
- Inhalte in Einfacher (bürgernaher) Sprache sind noch nicht überall vorhanden und werden ergänzt
- Alternativtexte für Bilder sind noch nicht bei allen Grafiken hinterlegt und werden ergänzt
Unverhältnismäßige Belastung
Die Überarbeitung der zahlreichen nicht barrierefreien PDFs sind eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT. Auf Anfrage stellen wir Ihnen gerne die von Ihnen benötigte Information in einer barrierefreien Version zur Verfügung. Dazu schreiben Sie bitte einfach eine E-Mail.
Ziele
Die Verbesserung der Barrierefreiheit auf unserer Webseite möchten wir durch kontinuierliche Anpassung mit den uns zur Verfügungen stehenden technischen und redaktionellen Möglichkeiten dauerhaft verbessern:
- Inhalte in Einfacher (bügernaher) Sprache
- Alternativtexte für Bilder, Grafiken und Objekte werden schrittweise überprüft und ergänzt
- Anpassung der PDF-Dateien
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Sie bei der Nutzung unserer Internetseite auf Barrieren stoßen, informieren Sie uns bitte unter den angegebenen Kontaktdaten.
Wir überprüfen die von Ihnen gemeldete Seite, korrigieren den Fehler oder überprüfen, wie wir die Barriere für Sie beseitigen können. Auch für Fragen oder Anregungen stehen wir Ihnen ebenfalls gerne zur Verfügung.
Wetteraukreis
Europaplatz
61169 Friedberg
49 6031 83-5214 oder -5210E-Mail
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Webseite benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden und einen Antrag auf ein Durchsetzungsverfahren bei der hessischen Durchsetzungsstelle stellen. Diese erreichen Sie unter:
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Frau Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten - Landesbeauftrage für barrierefreie IT des Landeskompetenzzentrum für barrierefreie IT (LBIT)
Neuen Bäue 2
35390 Gießen
49 641 303-2901E-Mail
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 16.08.2024 erstellt/aktualisiert.