Verwaltung bis einschließlich 2. Januar geschlossen
Die Geschäftsstellen der Kreisverwaltung bleiben vom 24. Dezember bis einschließlich 2. Januar 2026 geschlossen. Ab 5. Januar 2026 hat die Verwaltung wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
- Gesundheitsausweis - Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (Online-Belehrung durchführen)
- Gesundheitsausweis - Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (Online-Terminvergabe für Termine vor Ort)
- Gesundheitsausweis - Zweitschrift (Zweitschrift anfordern)
- Gesundheitsausweis – Belehrung nach dem IfSG – (Upload Unterlagen)