Unterhaltsvorschuss

Wird wenig oder kein Unterhalt gezahlt, kann ein Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz  für jedes Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gestellt werden, wenn es bei einem seiner Elternteile lebt.

Ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss kann unter folgenden Voraussetzungen bewilligt werden:
Wenn Kinder...

  • das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • im Bundesgebiet bei einem alleinerziehenden (ledig, getrennt lebend, geschieden oder verwitwet) Elternteil leben
  • keinen oder unregelmäßig gezahlten Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten
  • bzw. Waisenbezüge nicht mindestens in Höhe der UV-Leistungen beziehen
  • nach Vollendung des 12. Lebensjahres selbst nicht auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind
  • oder der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug über eigene Einkünfte –ausgenommen Kindergeld–  von mindestens 600 € brutto monatlich verfügt.

Wir sind am Standort Friedberg ( Europaplatz, Gebäude B ) und am Standort Büdingen ( Berliner Straße 31 ) für Sie erreichbar.

Benötigte Unterlagen

Die Leistungen müssen durch einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss geltend gemacht werden. 

Diesen Antrag können Sie online stellen.

Sie können sich unseren Antrag auch einfach herunterladen und ausgefüllt an uns übersenden:

Antrag auf Unterhaltsvorschussleistungen

Rechtliche Grundlagen

Unterhaltsvorschussgesetz
Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern allein stehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen

Besonderes

Die Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen beträgt derzeit:

  • in der 1. Altersstufe bis   6 Jahre 230 Euro
  • in der 2. Altersstufe bis 12 Jahre 301 Euro
  • in der 3. Altersstufe bis 17 Jahre 395 Euro

Die Unterhaltsvorschussleistung wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt.

Sie erreichen Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in allen Fragen rund um das Thema Unterhaltsvorschuss unter der zentralen E-Mail-Adresse.

Persönliche Vorsprachen sind bis auf weiteres nur nach vorheriger Absprache möglich. Bitte wenden Sie sich telefonisch oder per Email an die Fachstelle Unterhaltsvorschuss.

Sprechzeiten

Dienstag 
8:30 Uhr  – 12:30 Uhr
13:30 Uhr – 16:00 Uhr

Donnerstag
8:30 Uhr – 12:30 Uhr
13:30 Uhr - 16:00 Uhr 

oder nach vorheriger Terminabstimmung.

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Corinna Arnold 06042 989-3811 06042 989-493811 48 E-Mail

Zuständig

Unterhaltsvorschuss