Mutter/Vater-Kind-Kur

Kindererziehung, Job und Haushalt und in einer frischen Trennungssituation zusätzliche emotionale und finanzielle Belastungen. Wenn alles zuviel wird, kann eine so genannte Mutter/Vater-Kind-Kur helfen.

Diese ist eine medizinische Leistung, die von den Krankenkassen finanziert wird. Die Maßnahmen während der Kur sind auf spezielle Gesundheitsprobleme von Müttern und Vätern ausgerichtet und beinhalten ein medizini­sches und psychosoziales Angebot. Ihre Kinder können Sie mitnehmen, sie werden vor Ort betreut.

 

Antragstellung

Sie müssen diese bei Ihrer Krankenkasse beantragen und sie muss von ihrem Hausarzt als sinnvoll und medizinisch notwendig erachtet werden. In der Regel nennt Ihnen Ihre Krankenkasse so genannte Vertragshäuser, prinzipiell können Sie die Kur aber auch in der jeder anderen geeigneten und zugelassenen Klinik machen.

 

Bewilligung

Das Patientenrechtegesetz regelt, dass Krankenkrassen innerhalb von drei Wochen über einen Antrag auf Mutter-Kind-Kur entscheiden müssen. 

Wird die Entscheidungsfrist nicht eingehalten, gilt der Kurantrag als genehmigt. Wird der Antrag nicht genehmigt, ist es oft erfolgreich, dagegen Widerspruch einzulegen, weitere Informationen dazu finden sie in einer Pressemitteilung des Müttergenesungswerk.

Caritasverband Gießen e.V

Kleine Klostergasse 16, 61169 Friedberg

Tel. 06031 5834 oder Mail

oder

Berliner Str. 2, 63654 Büdingen

Tel. 06042 3922 oder Mail

 

Kreisverband der AWO Wetterau e.V.

Kleine Klostergasse 16, 61169 Friedberg

Tel. 06031 5724 oder Mail

Deutsches Rotes Kreuz (DRK)

Homburger Str. 26, 61169 Friedberg

Tel. 06031 6000210 oder Mail

Diakonisches Werk Wetterau

Saarstr. 55, 61169 Friedberg

Tel. 06031 7252 0 oder Mail

oder

Bahnhofstr. 26, 63667 Nidda

Tel. 06043 96400 oder Mail

Kurtelefon des Deutschen Müttergenesungswerk

Kontakt per Tel. 030 330029 29 oder auf der Homepage