Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Psychologische Beratung & Therapie

Beratung und oder Unterstützung durch eine Psychologin oder einen Psychologen kann in Krisensituationen, wie einer Trennung oder Scheidung eine wichtige und gute Hilfe sein. Dabei können sie die Hilfe von  Beratungsstellen oder selbständig tätigen PsychologInnen in Anspruch nehmen. Sie können sich bei den Beratungssstellen auch zunächst beraten lassen, ob eine Psychotherapie bei einem Psychologen/ einer Psychologin für Sie in Frage kommt. Mehr Informationen zur Psychotherapie finden Sie unten auf der Seite.

Beratungsstellen

Eine Einzel- oder Paarberatung bietet die ärztlich-psychologische Beratungsstelle (ÄPB)

Einzelpersonen und Paare können sich dorthin wenden,...

  • bei Konflikten und Krisen in Ehe und Partnerschaft
  • wenn Probleme durch besondere Lebensumstände auftreten (z.B. Arbeitslosigkeit)
  • bei Schwierigkeiten im Familiensystem
  • wenn ein Umgang mit und Folgen von Krankheiten, psychischen Befindlichkeitsstörungen etc. zum Thema werden

Die Anmeldung zur Beratung durch die ÄPB erfolgt in Gießen (unter Tel.: 0641 40 007 40), nähere Informationen zur Terminvereinbarung mit dem ÄPB hier. Die Beratung findet in Friedberg in den Räumlichkeiten des Diakonischen Werks Wetterau in direkter Nachbarschaft des Friedberger Bahnhofes statt:

Haus der Diakonie
Saarstraße 55
61169 Friedberg

Tel. der Diakonie: 06031 7252-0

Die Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle des Internationalen Bundes richtet sich an Menschen mit seelischer Behinderung, chronischen psychischen Erkrankungen und Menschen, die von seelischer Erkrankung oder psysischer Erkrankung bedroht sind.

Internationaler Bund (IB)
Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle
Michael Bork

Pfingstweide 41
61169 Friedberg

 06031 161 43 19

Webseite des IB

Psychotherapie

Alle gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie durch eine/n kassenzugelassene/n TherapeutIn. Voraussetzungen sind, dass eine Psychotherapie notwendig und eine psychische Stabilisierung zu erwarten ist. Diese Voraussetzungen werden in den ersten Gesprächen mit dem/r TherapeutIn geklärt und dann ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt. Diese Schritte gehören zur Routine eines Psychotherapeuten und sollten nicht von einer ersten Kontaktaufnahme abhalten. Die ersten Sitzungen helfen zudem die Frage zu beantworten, ob TherapeutIn und PatientIn gut zusammenarbeiten können.

Wenn Sie schon in der ersten Sitzung ein schlechtes Gefühl haben und sich zum Beispiel nicht richtig verstanden fühlen, dann steht es Ihnen frei, andere Therapeuten aufzusuchen. Nutzen Sie diese Möglichkeit ruhig, denn Ihr Therapeut muss Ihnen persönlich zusagen. Im Zweifel können Sie mit verschiedenen Therapeuten ein Erstgespräch zu führen.

Die Krankenkassen übernehmen die anfallenden Kosten. Die Krankenkassen halten in der Regel eine Liste der zugelassenen TherapeutInnen bereit, ebenso die zuständige Kassenärztlichen Vereinigung. Oft müssen Sie jedoch längere Wartezeiten in Kauf nehmen.

Viele Informationen rund um die Suche nach einem Therapeuten, Behandlungsinhalte sowie verschiedene Therapieformen finden Sie auch unter www.therapie.de

und auf den Seiten der Landeskammer für Psychotherapeuten Hessen