Elterngeld und ElterngeldPlus

Mit dem Elterngeld unterstützt der Staat Väter und Mütter, die nach der Geburt ihr Kind betreuen möchten. Mittlerweile wird zwischen „Basiselterngeld“ (früher einfach nur „Elterngeld“ genannt) und „ElterngeldPlus“ unterschieden.

 Anspruch auf Elterngeld für Alleinerziehende

Alleinerziehende können 12 Monate Elterngeld und zusätzlich 2 Partnermonate in Anspruch nehmen, ohne sich diese mit einem anderen Elternteil aufzuteilen.

Die Mutterschaftsleistungen, die Sie in den ersten beiden Monaten nach der Geburt bekommen, werden auf die Elterngeldmonate angerechnet. Es sind also tatsächlich nur maximal 12 Monate, in denen Sie Basis-Elterngeld bekommen. Sie gelten als alleinerziehend, wenn ihr Kind bei Ihnen seinen festen Wohnsitz hat.  Auch getrennt lebende und erziehende Eltern können Elterngeld beziehen. (Siehe Broschüre des BMFSFJ)

Höhe des Basiselterngeldes

Das Basiselterngeld orientiert sich an der Höhe des entfallenden Erwerbseinkommens und wird in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes bezogen. Es gleicht das entfallende Einkommen mit einer Ersatzrate aus, die nach der Höhe des Einkommens vor der Geburt des Kindes gestaffelt ist. Das entfallende Einkommen wird bei einem Nettoeinkommen ersetzt.

  • von 1.240 Euro und mehr zu 65 Prozent (maximal 1800 Euro)
  • von 1.200 Euro bis 1.240 Euro zu 66 Prozent
  • zwischen 1.000 Euro und 1.200 Euro zu 67 Prozent

Geringverdienende mit einem Erwerbseinkommen unter 1.000 Euro netto bekommen durch eine gleitende Anhebung der Ersatzrate bis zu 100 Prozent ersetzt. Das Basiselterngeld beträgt höchstens 1.800 Euro und mindestens 300 Euro. Der Mindestbetrag von 300 Euro wird unabhängig davon gezahlt, ob die Eltern vor der Geburt erwerbstätig waren oder nicht. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das sonst zustehende Basiselterngeld für das zweite und jedes weitere Kind um je 300 Euro. Bei einer Geburt vor dem errechneten Geburtstermin bekommen die Eltern bis zu vier zusätzliche Monate Basiselterngeld, abhängig davon wie viele Wochen vor dem errechneten Geburtstermin das Kind geboren wurde.

Anrechnung von Elterngeld

Elterngeld wird auf die Grundsicherungsleistungen (Sozialgeld, Arbeitslosengeld II und Kinderzuschlag) vollständig als Einkommen angerechnet. Ausnahme: Alle Elterngeldberechtigten, die vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren, erhalten einen individuellen Freibetrag, der dem Durchschnittsnettoeinkommen vor der Geburt entspricht. Bis zu dieser Höhe, maximal jedoch 300 Euro bei Basiselterngeld (bzw. 150 Euro bei ElterngeldPlus), bleibt das Elterngeld bei den genannten Leistungen weiterhin anrechnungsfrei. Beziehen sie Arbeitslosengeld I erhalten sie anrechnungsfrei ebenfalls wenigstens den Mindestbetrag von 300 bzw. 150 Euro.

Elterngeld Plus

Eltern können nach ihren Bedürfnissen entscheiden, ob sie das Basiselterngeld oder ElterngeldPlus beziehen, oder sogar beides kombinieren wollen.

ElterngeldPlus bedeutet, dass Sie währen der Elternzeit bereits wieder in Teilzeit bis zu 30 Wochenstunden arbeiten und dabei Elterngeld bekommen. Das Elterngeld wird dann dafür aber doppelt so lange gezahlt. Das heißt, der Zeitraum des Elterngeldbezugs kann sich verdoppeln. Wie beim bisherigen Elterngeld auch, ersetzt das ElterngeldPlus das wegfallende Einkommen um 65 bis zu 100 Prozent, abhängig vom Voreinkommen. Sie erhalten in dieser Zeit höchstens die Hälfte des Elterngeldes, das Ihnen ohne Teilzeiteinkommen zustünde. Wenn sie – was in den meisten Fällen zutrifft - in den ersten Monaten nach Geburt des Kindes Mutterschaftsleistungen beziehen, können sie in dieser Zeit noch nicht ElterngeldPlus oder den Partnerschaftsbonus nutzen.

Zusätzlich gibt es einen Partnerschaftsbonus, Alleinerziehende bekommen den Bonus auch! Dafür müssen sie zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten. Sie erhalten dadurch bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate.

Elternzeit

Über die durch das Elterngeld abgedeckte Zeit  hinaus sind 36 Monate (3 Jahre) unbezahlte Auszeit vom Job bis zum dritten Lebensjahr des Kindes möglich. Davon können aber 24 Monate, statt bisher zwölf, zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes eingesetzt werden.

 

Online-Elterngeldrechner und Planer

Mit dem Elterngeldrechner können Sie Ihren Anspruch auf Elterngeld selbst ermitteln. Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren werden, können das Elterngeld mit dem ElterngeldPlus und dem Partnerschaftsbonus kombinieren. Hierfür gibt es einen erweiterten Elterngeldrechner mit Planerfunktion.

Hier geht's zum Elterngeldrechner

Anträge

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Den ausgefüllten Antrag senden Bürgerinnen und Bürger des Wetteraukreis an das

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales in Gießen

Postanschrift: Postfach 101052 |35340 Gießen

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Tel. 0641 7936-0 | Fax: 0641 7936-117

postmaster(at)havs-gie.hessen.de

Hier können Sie die Broschüre zum Elterngeld, ElterngeldPlus_Und_Elternzeit herunterladen.