Bundesstiftung Mutter und Kind
Wenn Sie nicht viel Geld zur Verfügung haben, können Sie Geld für eine Erstausstattung Ihres Babys bei der Bundesstiftung Mutter und Kind beantragen, z.B. für einen Kinderwagen, ein Kinderbett usw.
Sie können Geld aus der Stiftung beantragen, wenn Sie
- schwanger sind
- Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland ist
- und Ihr Einkommen unter einer bestimmten Obergrenze liegt.
Die Mittel aus der Stiftung sind einmalige Leistungen für die Erstausstattung des Kindes.
Der Zuschuss darf nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet werden und er ist steuerfrei.
Antragstellung
Den Antrag auf Mittel aus der Stiftung können Sie bei allen Schwangerenberatungsstellen im Wetteraukreis stellen.
