Erstausstattung

Frau mit Babby im Arm und Kinderwagen auf einer Bank am Wasser
Foto: Manfred Antanias Zimmer, pixabay

Wenn Sie nicht viel Geld zur Verfügung haben, können Sie Geld für eine Erstausstattung Ihres Babys bei der Bundesstiftung Mutter und Kind beantragen.

Wenn Sie Alg 2 (Hartz IV) bekommen, können Sie beim Jobcenter und bei der Bundesstiftung Geld beantragen. 

Bundesstiftung Mutter und Kind

Sie können Geld aus der Stiftung beantragen, wenn Sie

  • schwanger sind
  • Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland ist
  • und Ihr Einkommen unter einer bestimmten Obergrenze liegt.

Die Mittel aus der Stiftung sind in der Regel einmalige Leistungen für die Erstausstattung des Kindes.
Der Zuschuss darf nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet werden und er ist steuerfrei.

Benötigte Unterlagen

Den Antrag müssen Sie vor der Geburt bei den Schwangerenberatungsstellen im Wetteraukreis stellen. Das sind Caritas, Diakonisches Werk und Pro Familia (Siehe Ansprechpartner/innen).

Besonderes

Zuschuss für Schwangerschaftsbekleidung und Erstausstattung vom Jobcenter

Wenn Sie Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) bekommen, können Sie

- ab der 13. Schwangerschaftswoche einen einmaligen Zuschuss für Schwangerschaftsbekleidung und
- ab der 32. Woche einen Zuschuss für Babybekleidung, Kinderwagen, Hochstuhl, Kinderbett, Matratze, Kleiderschrank für das Kind, Kissen, Bezüge, Decke etc. beantragen. 

Wo stelle ich den Antrag?

Bei dem für Sie zuständigen Jobcenter.

Ansprechpartner/innen

Name, Adresse

Telefon

E-Mail

Caritasverband Gießen e.V., Kleine Klostergasse 16, 61169 Friedberg

06031 5834

E-Mail

 

Ansprechpartner/innen

Name, Adresse

Telefon

E-Mail

Diakonisches Werk Wetterau
Bahnhofstr.26
63667 Nidda

06043 964 00

E-Mail