Erstausstattung
Wenn Sie nicht viel Geld zur Verfügung haben, können Sie Geld für eine Erstausstattung Ihres Babys bei der Bundesstiftung Mutter und Kind beantragen.
Wenn Sie Alg 2 (Hartz IV) bekommen, können Sie beim Jobcenter und bei der Bundesstiftung Geld beantragen.
Bundesstiftung Mutter und Kind
Sie können Geld aus der Stiftung beantragen, wenn Sie
- schwanger sind
- Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland ist
- und Ihr Einkommen unter einer bestimmten Obergrenze liegt.
Die Mittel aus der Stiftung sind in der Regel einmalige Leistungen für die Erstausstattung des Kindes.
Der Zuschuss darf nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet werden und er ist steuerfrei.
Benötigte Unterlagen
Den Antrag müssen Sie vor der Geburt bei den Schwangerenberatungsstellen im Wetteraukreis stellen. Das sind Caritas, Diakonisches Werk und Pro Familia (Siehe Ansprechpartner/innen).
Besonderes
Zuschuss für Schwangerschaftsbekleidung und Erstausstattung vom Jobcenter
Wenn Sie Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) bekommen, können Sie
- ab der 13. Schwangerschaftswoche einen einmaligen Zuschuss für Schwangerschaftsbekleidung und
- ab der 32. Woche einen Zuschuss für Babybekleidung, Kinderwagen, Hochstuhl, Kinderbett, Matratze, Kleiderschrank für das Kind, Kissen, Bezüge, Decke etc. beantragen.
Wo stelle ich den Antrag?
Bei dem für Sie zuständigen Jobcenter.