Kindergeld

Kindergeld bei getrennt lebenden Eltern

Kindergeld gibt es für alle Kinder, deren Eltern ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Kindergeld wird für ein Kind immer nur einem Elternteil gezahlt. Wenn die Eltern getrennt leben, dann bekommt das Elternteil das Kindergeld, bei dem das Kind die meiste Zeit lebt.

Wenn der andere Elternteil Unterhalt zahlen muss, dann verringert sich dieser Unterhalt um die Hälfte des Kindergeldes, wenn er zu Teilen auch die Betreuung des Kindes übernimmt. (Mehr Infos zum Unterhalt)

Wenn das Kind weder bei dem einen noch beim anderen Elternteil lebt, dann bekommt derjenige Elternteil das Kindergeld, der dem Kind den höheren Unterhalt zahlt. Wenn das Kind gar keinen Unterhalt bekommt oder von beiden Elternteilen gleich viel, dann können die beiden Elternteile untereinander bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhält.

Wie hoch ist das Kindergeld? (Stand 1/2023)

250 Euro pro Kind monatlich

Nach einer Trennung oder Scheidung

Wenn Ihre Kinder nach einer Trennung bei Ihnen leben und der andere Elternteil bisher als Antragsteller/in bei der Familienkasse gemeldet ist, sollten Sie einen neuen Antrag unter Ihrem Namen stellen. Dem Antrag müssen Sie eine Haushaltsbescheinigung beifügen. Diese können Sie vom Einwohnermeldeamt amtlich bescheinigen lassen. 

Ansprechpartner/innen

Name, Adresse

Telefon

E-Mail

Familienkasse Hessen, 34196 Kassel

0561701‑2122

E-Mail

 

Hier können Sie die Anträge online ausfüllen oder speichern, ausdrucken und per Post oder Mail an die Familienkasse senden.

Mehr Infos zum Kindergeld