Kindergeld
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Kindergeld bei getrennt lebenden Eltern
Kindergeld gibt es für alle Kinder, deren Eltern ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Kindergeld wird für ein Kind immer nur einem Elternteil gezahlt. Wenn die Eltern getrennt leben, dann bekommt das Elternteil das Kindergeld, bei dem das Kind die meiste Zeit lebt.
Wenn der andere Elternteil Unterhalt zahlen muss, dann verringert sich dieser Unterhalt um die Hälfte des Kindergeldes, wenn er zu Teilen auch die Betreuung des Kindes übernimmt.
Wie hoch ist das Kindergeld? (Stand 6/2026)
259 Euro pro Kind monatlich
Nach einer Trennung oder Scheidung
Wenn Ihre Kinder nach einer Trennung bei Ihnen leben und der andere Elternteil bisher als Antragsteller/in bei der Familienkasse gemeldet ist, sollten Sie einen neuen Antrag unter Ihrem Namen stellen. Dem Antrag müssen Sie eine Haushaltsbescheinigung beifügen aus der hervor geht, dass die Kinder bei Ihnen ihren Hauptwohnsitz haben. Diese bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt.
Ansprechpartner/innen
Name, Adresse | Telefon | |
|---|---|---|
Familienkasse Hessen, 34196 Kassel | 0561701‑2122 |
Hier können Sie die Anträge online ausfüllen oder speichern, ausdrucken und per Post oder Mail an die Familienkasse senden.
