Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld soll Ihren Lebensstandard während einer Schwangerschaft sichern (Teil des Mutterschutzgesetzes). Wenn Sie berufstätig sind oder Arbeitslosengeld I erhalten und Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, erhalten Sie Mutterschaftsgeld. Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen, erhalten Sie kein Mutterschaftsgeld (außer sie sind in einem Minijob beschäftigt). 

Wer erhält Mutterschaftsgeld?

  • Berufstätige (auch in der Probezeit!)
  • Teilzeitbeschäftigte (auch Minijob)
  • Studierende bei Erwerbstätigkeit unter bestimmten Vorraussetzungen (mehr dazu im Leitfaden des BMFSFJ siehe unten )
  • Frauen in beruflicher Ausbildung
  • Arbeitslosengeld I - Empfängerinnen.

Es ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit und Ihrem Familienstand, aber Ihr Arbeitsplatz muss in Deutschland sein.

Wie lange erhalte ich Mutterschaftsgeld?

Mutterschaftsgeld erhalten Sie sechs Wochen vor der Geburt bis acht Wochen nach der Geburt. Bei Mehrlingsgeburten, einer Frühgeburt oder bei einer Behinderung des Kindes verlängert sich der Zeitraum auf 12 Wochen nach der Geburt. Bei einer Geburt vor dem errechneten Geburtstermin verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt um die Tage, die Sie vorher nicht in Anspruch genommen haben. Bei einer Geburt nach dem errechneten Geburtstermin verlängert sich die Schutzfrist vor der Geburt. Die Schutzfrist nach der Geburt beträgt weiterhin acht Wochen.

 

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?

Das Mutterschaftsgeld entspricht dem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist. Bis zu 13 Euro täglich zahlt die Krankenkasse, die Differenz übernimmt Ihr Arbeitgeber. Bei Arbeitslosengeld I - Empfängerinnen entspricht es der Höhe Ihres Arbeitslosengeldes.     

 

Antrag & Info

Den Antrag auf Mutterschaftsgeld müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse stellen. Jede Krankenkasse hat ein eigenes Formular. Bei manchen Krankenkassen haben Sie auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach! Diese benötigt außerdem eine ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin. Diese darf allerdings frühestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin ausgestellt werden. Nach der Geburt müssen Sie Ihrer Krankenkasse die standesamtliche Geburtsurkunde schicken, die Ihnen extra für Mutterschaftsleistungen ausgestellt wird.

 

Ausführliche Infos zum Mutterschaftsgeld und zum Mutterschutz erhalten Sie in der Broschüre "Leitfaden zum Mutterschutz" des BMFSFJ. 

Bundesweite Service-Hotline des BMFSFJ: 030/20179130

Auch bei den Schwangerenberatungstellen können sie Hilfe in Finanzierungsfragen erhalten,

 

 

Wenn Sie nicht Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, erhalten Sie Mutterschaftsgeld von der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes.

 

Bundesversicherungsamt

Mutterschaftsgeldstelle

Friedrich-Ebert-Alle 38

53113 Bonn

Tel. 0228 619 1888

Homepage: www.mutterschaftsgeld.de

Mutterschaftsgeld

Schlafendes Baby
Foto: Domain pictures, pixabay

Mutterschaftsgeld soll Ihren Lebensstandard während einer Schwangerschaft sichern (Teil des Mutterschutzgesetzes). Wenn Sie berufstätig sind oder Arbeitslosengeld I erhalten und Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, erhalten Sie Mutterschaftsgeld. Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen, erhalten Sie kein Mutterschaftsgeld (außer sie sind in einem Minijob beschäftigt). 

Wer erhält Mutterschaftsgeld?

  • Berufstätige (auch in der Probezeit!)
  • Teilzeitbeschäftigte (auch Minijob)
  • Studierende bei Erwerbstätigkeit unter bestimmten Vorraussetzungen (mehr dazu im Leitfaden des BMFSFJ siehe unten )
  • Frauen in beruflicher Ausbildung
  • Arbeitslosengeld I - Empfängerinnen.

Es ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit und Ihrem Familienstand, aber Ihr Arbeitsplatz muss in Deutschland sein.

Wie lange erhalte ich Mutterschaftsgeld?

Mutterschaftsgeld erhalten Sie sechs Wochen vor der Geburt bis acht Wochen nach der Geburt. Bei Mehrlingsgeburten, einer Frühgeburt oder bei einer Behinderung des Kindes verlängert sich der Zeitraum auf 12 Wochen nach der Geburt. Bei einer Geburt vor dem errechneten Geburtstermin verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt um die Tage, die Sie vorher nicht in Anspruch genommen haben. Bei einer Geburt nach dem errechneten Geburtstermin verlängert sich die Schutzfrist vor der Geburt. Die Schutzfrist nach der Geburt beträgt weiterhin acht Wochen.

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?

Das Mutterschaftsgeld entspricht dem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist. Bis zu 13 Euro täglich zahlt die Krankenkasse, die Differenz übernimmt Ihr Arbeitgeber. Bei Arbeitslosengeld I - Empfängerinnen entspricht es der Höhe Ihres Arbeitslosengeldes.     

Benötigte Unterlagen

Den Antrag auf Mutterschaftsgeld müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse stellen. Jede Krankenkasse hat ein eigenes Formular. Bei manchen Krankenkassen haben Sie auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach! Diese benötigt außerdem eine ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin. Diese darf allerdings frühestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin ausgestellt werden. Nach der Geburt müssen Sie Ihrer Krankenkasse die standesamtliche Geburtsurkunde schicken, die Ihnen extra für Mutterschaftsleistungen ausgestellt wird.

Besonderes

Ausführliche Infos zum Mutterschaftsgeld und zum Mutterschutz erhalten Sie in der Broschüre "Leitfaden zum Mutterschutz" des BMFSFJ. 

Bundesweite Service-Hotline des BMFSFJ: 030/20179130

Auch bei den Schwangerenberatungstellen können sie Hilfe in Finanzierungsfragen erhalten,

Wenn Sie nicht Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, erhalten Sie Mutterschaftsgeld von der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes.

Ansprechpartner/innen

Name, Adresse

Telefon

E-Mail

Bundesversicherungsamt, Mutterschaftsgeldstelle, Friedrich-Ebert-Alle 38, 53113 Bonn

0228 619 1888

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