Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Arbeitslosengeld I

Sie bekommen Arbeitslosengeld I (Alg I), wenn Sie zurzeit keine Arbeit haben und in den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate gearbeitet haben. 
Sie bekommen auch Alg I, wenn Sie in Elternzeit waren und nicht an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren können. Sie müssen mindestens 15 Stunden die Woche arbeiten können. Und die Kinderbetreuung muss geregelt sein. Sie müssen auch bereit sein, an Fortbildungen teilzunehmen. Wenn Sie nur in Teilzeit arbeiten könnten, bekommen Sie weniger Alg I .

Was Sie vor der Arbeitslosigkeit machen müssen:
Wichtig ist, dass Sie sich möglichst schnell bei der Arbeitsagentur als Arbeit suchend melden. Zum Beispiel, wenn Ihnen gekündigt wurde. Oder wenn Sie nach der Elternzeit nicht an Ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren können. In der Regel sollten Sie sich 3 Monate vor Ende der Arbeit oder der Ausbildung Arbeit suchend melden.
Das müssen Sie bei der Agentur für Arbeit machen. Dort und unter den folgenden Links können sie ebenfalls das Arbeitslosengeld I beantragen.

Entweder persönlich  bei der Arbeitsagentur in Ihrer Nähe
oder im Internet über die E-Services der Arbeitsagenturen.

Weitere Infos zu Alg I und der Arbeitssuchend- sowie Arbeitslos- Meldung finden Sie hier.

Innerhalb des Wetteraukreises gibt es folgende Dienststellen der Arbeitsagenturen:

 

Besucheradresse       

Postanschrift & Homepage

Agentur für Arbeit Friedberg

Leonhardstr. 17

61169 Friedberg

E-Mail

Agentur für Arbeit Friedberg

35384 Gießen

 

Agentur für Arbeit Büdingen

Am Junkerngarten 3

63654 Büdingen

E-Mail

Agentur für Arbeit Büdingen

35384 Gießen

 

Sie und Ihre Familie können von dem Arbeitslosengeld nicht leben, weil es zu wenig ist?
Manchmal erhalten Sie nicht genug Arbeitslosengeld I zum Leben. Zum Beispiel, weil Ihr vorheriger Lohn sehr gering war. Dann können Sie zusätzlich Bürgergeld beantragen. Hier  geht es zu Informationen zum Bürgergeld auf unserer Website.

Wie viel Arbeitslosengeld bekommen Sie?
Sie erhalten etwa 60 Prozent von dem, was Sie im Jahr vor der Arbeitslosigkeit verdient haben. Wenn Sie Kinder haben, bekommen Sie mehr Geld. Dann sind es etwa 67 Prozent. Hier können Sie die ungefähre Höhe Ihres Arbeitslosengeldes berechnen.

Sie haben vor der Arbeitslosigkeit weniger verdient, weil Sie Ihren Arbeitsplatz sichern wollten?
Dann kann die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter der Agentur für Arbeit die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes auch mit Ihrem Einkommen der letzten 2 Jahre berechnen. Normalerweise wird nur mit einem Jahr gerechnet. Das müssen Sie extra beantragen! Fragen Sie in der Agentur für Arbeit nach.

Sie haben in den 3 Jahren vor der Arbeitslosigkeit nicht in Vollzeit gearbeitet?
Zum Beispiel, weil Sie kleine Kinder haben. Dann kann das Arbeitslosengeld auch mit dem höheren Gehalt davor berechnet werden. Aber nur, wenn Sie auch wieder in Vollzeit arbeiten können. Das müssen Sie auch extra beantragen! Fragen Sie in der Agentur für Arbeit nach.

Sie haben schon einmal Arbeitslosengeld bekommen?
Und jetzt sind Sie innerhalb von 2 Jahren nach der Arbeitslosigkeit wieder arbeitslos geworden? Dann erhalten Sie trotzdem Ihr Arbeitslosengeld in der vorherigen Höhe.
Das soll verhindern, dass Sie noch weniger Geld haben. Weil Sie zum Beispiel eine schlecht bezahlte Arbeit annehmen mussten.

Sie waren in Eltern-Zeit und können nicht an Ihren alten Arbeitsplatz zurück?
Dann wird die Höhe Ihres Arbeitslosen-Geldes nicht von Ihrem früheren Lohn errechnet, sondern aufgrund Ihrer Ausbildung und Ihres Berufsfeldes. Meistens ist dies jedoch niedriger als Ihr früheres Gehalt.

Sie und Ihre Familie können von dem Arbeitslosengeld nicht leben, weil es zu wenig ist?
Manchmal erhalten Sie nicht genug Arbeitslosengeld I zum Leben. Zum Beispiel, weil Ihr vorheriger Lohn sehr gering war. Dann können Sie zusätzlich Bürgergeld beantragen. Hier  geht es zu Informationen zum Bürgergeld auf unserer Website.

Melden Sie sich Arbeit suchend! - auch wenn Sie kein Arbeitslosen-Geld I bekommen
Auch wenn Sie kein Arbeitslosengeld erhalten, können Sie sich Arbeit suchend melden. Dann berät Sie eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Agentur für Arbeit und vermittelt Ihnen passende Stellenangebote. Sie können auch Seminare und Veranstaltungen zum Beruflichen Wiedereinstieg besuchen.