Bürgergeld
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Bürgergeld soll Ihren und den Lebensunterhalt Ihrer Kinder sichern. Sie können Bürgergeld beantragen, wenn Sie sich trennen und über kein eigenes Einkommen verfügen oder Ihr Gehalt nicht ausreicht, um sich und Ihre Kinder zu finanzieren. Ca. 40 % aller Alleinerziehenden bundesweit sind auf Bürgergeld angewiesen. Entweder, weil sie nicht oder aufgrund von fehlender Kinderbetreuung nur eingeschränkt arbeiten können.
Wie hoch ist das Bürgergeld?
Bürgergeld setzt sich aus verschiedenen Leistungen zusammen. Alleinerziehende bekommen einen bestimmten Regelbedarf und ihre Kinder, je nach Alter, bekommen einen Regelbedarf für Kinder. Da Sie alleinerziehend sind, bekommen Sie zusätzlich ein Mehrbedarf , der sich nach dem Alter und der Zahl der Kinder richtet. Außerdem bekommen Sie einen bestimmten Betrag für die Kosten für Unterkunft und Heizung. (Hier gibt es bestimmte Obergrenzen).
Bestimmte einmalige Leistungen, wie z.B. eine Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt, ein Darlehen für eine Mietkaution oder die Erstausstattung einer neuen Wohnung können zusätzlich beantragt werden.
Hier finden Sie die aktuelle Höhe der Leistungen.
Hier finden Sie die Obergrenzen für Kosten für Unterkunft und Heizung (Nach Orten und Anzahl der Personen im Haushalt).
Antragstellung
Wichtig ist, dass Bürgergeld immer erst ab dem Tag der Antragstellung gewährt wird, das heißt, es erfolgt keine rückwirkende Existenzsicherung.
Das Bürgergeld können Sie online beantragen oder Sie sprechen in dem für Sie zuständigen Jobcenter vor. Sie können für die Antragstellung auch die Jobcenter-App nutzen (im App-Store für Apple oder Android raussuchen).
Wenn Sie vorab Fragen haben, können Sie online einen Telefon-Termin bei einer Service-Hotline vereinbaren.
Im Wetteraukreis hat das Jobcenter zwei Standorte, in Friedberg und in Büdingen. Jobcenter Friedberg Schulze-Delitzsch-Str.1 Jobcenter Büdingen Gymnasiumstr.2 |
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