Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Bürgergeld

Hinweis: Das Bürgergeld löst ab dem 1. Januar 2023 das Arbeitslosengeld II ab. Wenn Sie bereits Bürgergeld beziehungsweise Arbeitslosengeld II beziehen, müssen Sie den Erstantrag nicht erneut ausfüllen.

Ca. 40 % aller Alleinerziehenden bundesweit sind auf Arbeitslosengeld II (den Vorläufer des Bürgergelds) angewiesen. Entweder, weil sie arbeitslos sind oder weil sie, z.B. wegen einer unzureichenden Kinderbetreuung, nur eingeschränkt arbeiten können. 

Wenn Sie länger als 1 Jahr arbeitslos sind, können Sie Bürgergeld beantragen. (Vorher bekommen Sie Arbeitslosengeld I ) Oder wenn Ihr Gehalt  nicht ausreicht, um sich und Ihr/e Kind/er zu finanzieren - dann können Sie so genanntes ergänzendes Bürgergeld beantragen. Alleinerziehenden steht dabei ein sogenannter Mehrbedarf zu. Das heißt, Sie bekommen etwas mehr Geld.

 

Wie hoch ist das Bürgergeld?

Bürgergeld setzt sich aus verschiedenen Leistungen zusammen. Alleinerziehende bekommen zurzeit (Stand 01/2023) einen Regelbedarf von 502 Euro für sich und Regelbedarfe für ihre Kinder. Je nach Alter bekommen Sie pro Kind 318 Euro (0 - 5 Jahre),  348 Euro (6 - 13 Jahre), 376 Euro (14 - 17 Jahre) und 420 Euro (18 - 24 Jahre). Da sie alleinerziehend sind, kommt der erwähnte Mehrbedarf von meist 36 Prozent Ihres Regelbedarfs hinzu, außerdem die Kosten für Unterkunft und Heizung. Bei der tatsächlichen Berechnung werden noch viele weitere Faktoren berücksichtigt, zum Beispiel, ob Sie Einkommen oder Erspartes haben.

 

Antragstellung

Wichtig ist, dass Bürgergeld immer erst ab der Antragstellung gewährt wird, das heißt, es erfolgt keine rückwirkende Existenzsicherung. Bestimmte Leistungen, wie z.B. Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt, Leistungen nach dem Bildungs- und  Teilhabepaket, Darlehen für Mietkaution oder Erstausstattung der Wohnung etc. müssen Sie gesondert beantragen.
Das Bürgergeld können sie auch online beantragen. Da für die Berechnung der Leistungen jedoch eine Vielzahl von Dokumenten erforderlich ist, empfehlen wir Ihnen, im zuständigen Jobcenter persönlich vorzusprechen und ggf. einen Termin zu vereinbaren.

Im Wetteraukreis können Sie in dem Ihrem Wohnort am nächsten gelegenen Jobcenter in Friedberg oder in Büdingen Arbeitslosengeld II beantragen.

Adresse                                                

Infos

Jobcenter Friedberg

Schulze-Delitzsch-Str.1
61169 Friedberg
Tel. 06031 6849-0

Zur Homepage der Jobcenter im Wetteraukreis

Jobcenter Büdingen

Gymnasiumstr.2
63654 Büdingen
Tel. 06042 957-0