Bafög für Schüler/innen und Studierende

Schüler/innen oder Studierende haben die Möglichkeit, eine staatliche Unterstützung, das so genannte BAföG, zu erhalten. Voraussetzungen sind die deutsche Staatsbürgerschaft (für ausländische Schüler/innen und Studierende gibt es Ausnahmeregelungen) und die Unterschreitung einer Einkommensgrenze.

Hierbei werden das eigene Einkommen und das Einkommen Ihrer Eltern berücksichtigt. (Die Einkommensgrenzen hängen von unterschiedlichen Faktoren ab und müssen individuell berechnet werden.)

Sonderregelungen für Schwangere und Studierende mit Kindern: Sie haben die Möglichkeit, Ihr Studium fortzuführen oder Ihr Studium zu unterbrechen. Wenn Sie Ihr Studium fortführen, wird Ihre BAföG-Förderungszeit verlängert.

Verlängerung der finanziellen Förderung: Für die Schwangerschaft wird die Förderungszeit für ein Semester verlängert. Bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres des Kindes wird die Förderungszeit für ein Semester pro Lebensjahr verlängert, also für insgesamt sechs Semester. Ihre BAföG-Schulden erhöhen sich dadurch jedoch nicht, da die Verlängerung der finanziellen Förderungen als Zuschuss und nicht als Darlehen erfolgt. Außerdem bekommen Sie einen Kinderbetreuungszuschlag von monatlich 160 Euro (Stand 09/2022) pro Kind für anfallende Kinderbetreuungskosten.

Wenn Sie das Studium unterbrechen, um Ihr Kind nach der Geburt zu betreuen, wird das BAföG zunächst für drei Monate weitergezahlt. Danach können Sie sich beurlauben lassen und haben möglicherweise Anspruch auf ALG II.

Wichtig: Auch wenn Sie selbst Bafög bekommen und keine Leistungen nach dem SGB II erhalten (AlgII), können Kinder von Studierenden Sozialgeld nach SGB II erhalten. Außerdem haben auch erwerbsfähige Studierende einkommensabhängig Anspruch auf Mehrbedarf wegen Schwangerschaft und auf Erstausstattung für Bekleidung und Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt. Wenn Sie kein BAföG erhalten, weil Sie aufgrund von Kinderbetreuung oder Nebenjobs in Teilzeit weniger als 20 Stunden studieren, haben Sie Anspruch auf Alg II.

Anträge für das Studierenden-BAföG können bundesweit online gestellt werden, und zwar hier

Wichtig: BAföG muss jedes Jahr neu beantragt werden und wird nicht rückwirkend gezahlt. Die Hälfte der BAföG-Gelder bezahlt der Staat, die andere Hälfte muss nach dem Studium zurückgezahlt werden.

Informationen zum Studierenden-BAföG gibt vor Ort das Studentenwerk der Uni Gießen.
Studentenwerk Gießen – Hochschulorte im Zuständigkeitsbereich: Friedberg, Fulda, Gießen
Studentenwerk Gießen

Otto-Rehagel-Straße 23-27
35394 Gießen 
Tel. 0641 40008-0

studentenwerk(at)studwerk.uni-giessen.de
www.studentenwerk-giessen.de

Bundesweite Hotline zum BAföG: 0800 223 63 41

Informationen zum Schüler/innen-BAföG gibt es beim Wetteraukreis
Fachstelle Besondere Soziale Leistungen
Straßheimer Str. 1
61169 Friedberg
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