Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Wenn Sie ...
- oder Ihre Eltern im Wetteraukreis wohnen
- eine allgemein bildende Schule ab Klasse 10 besuchen und nicht bei den Eltern wohnen
- eine Schule besuchen, die berufsqualifizierend abschließt
- eine Fachschule, einjährige Fachoberschule, Abendhauptschule, Berufsaufbauschule oder Abendrealschule besuchen
Weitere Informationen:
Benötigte Unterlagen
Besonderes
Gebührenfreie Hotline zum BAföG: 08 00 2 23 63 41
Aktuelle Informationen zur Zahlung des Heizkostenzuschusses:
Nach § 3 Abs. 2 Heizkostenzuschussgesetz wird der Zuschuss an die nach diesem Gesetz Anspruchsberechtigten von Amts wegen geleistet, ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.
Für die nicht bei den Eltern wohnenden Auszubildenden, die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beziehen, sowie für Teilnehmende an einer Aufstiegsfortbildungsmaßnahme, die einen Unterhaltsbeitrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) erhalten und die nach dem Gesetz für den einmaligen Heizkostenzuschuss anspruchsberechtigt sind, ist beginnend ab September 2022 eine Auszahlung geplant.
Sie erhalten von Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderungen einen entsprechenden Bescheid. Aufgrund der notwendigen Vorarbeiten zur Umsetzung des Heizkostenzuschussgesetzes kann leider keine frühere Auszahlung erfolgen.
Da der Zuschuss in einem automatisierten Verfahren an alle Anspruchsberechtigten ausgezahlt wird, bitten wir von Rückfragen abzusehen.
Termine
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Tanja Kunz | 06031 83-3519 | 03 |