Verhütungsmittelfonds

- kostenlose Verhütungsmittel für Menschen mit geringem Einkommen

Ganz neu hat der Wetteraukreis am 1.11. 2022 einen Verhütungsmittelfonds eingerichtet. Menschen, die soziale Hilfen, wie z.B.  Wohngeld, Kinderzuschlag oder Arbeitslosengeld II beziehen, können in Zukunft Verhütungsmittel erstattet bekommen. 

Wer kann einen Antrag stellen?

Frauen, Männer, Trans-* und Inter*-Personen können eine Kostenübernahme beantragen, wenn Sie: 

  • mindestens 22 Jahre alt sind
  • im Wetteraukreis wohnen
  • eine dieser finanziellen Unterstützungsleistungen beziehen: Arbeitslosengeld II (Alg II), Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld, Bafög, Berufsausbildungsbeihilfe(BAB) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Kostenübernahme ab dem 18. Lebensjahr

Was wird übernommen? 
Alle Verhütungsmittel wie Pille, Hormonpflaster, 3-Monatsspritze, Spirale etc., aber auch die Sterilisation beim Mann und bei der Frau. 

Hier geht's zum Flyer Verhütungsmittelfonds inklusive Antrag 

Mehr Infos gibt es bei den Schwangerenberatungstellen: 

Caritasverband Gießen e.V.
Kleine Klostergasse 16, 61169 Friedberg,
Telefon: 0 60 31 58 34
E-Mail
Onlineberatung

 

Diakonie Wetterau
Bahnhofstr. 26, 63667 Nidda,
Telefon: 0 60 43 9 64 0-0 oder -234
E-Mail
 

pro familia Friedberg
Saarstraße 30, 61169 Friedberg, Telefon: 0 60 31 23 36
E-Mail
Online-Beratung