Unterhaltsvorschuss

Der Bereich „Unterhaltsvorschuss“ zahlt Gelder aus, wenn kein oder nur wenig Unterhalt für ein Kind gezahlt wird. Im Gegenzug wird dieser von der unterhaltspflichtigen Person zurückgefordert.

 

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Fachstellenleitung

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Tanja Bretthauer-Kies06042 989-381006042 989-49381074E-Mail