Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Neue Corona-Regeln für Gruppentreffen ab dem 05.12.2012
Aktuelle Corona-Verordnung, tritt am 05.12.2021 in Kraft.
- Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Treffen, an denen auch nur ein/e Ungeimpfte/r beteiligt ist, werden beschränkt auf den eigenen Haushalt und maximal zwei Personen eines anderen. Dies gilt auch als Empfehlung für den privaten Raum.
- Neue Regelungen für Zusammenkünfte
- In Innenräumen:
- Bis 10 Personen: keine Regelung (dringend empfohlen, siehe unten)
- Ab 11 bis 100 Personen: 2G sowie Abstands- und Hygienekonzept (dringend empfohlen, siehe unten)
- In Innenräumen:
Empfehlung:
Bei Zusammenkünften oder Treffen mit anderen Hausständen in Innenräumen sollten nur Personen mit einem negativen Testergebnis anwesend sein, auch wenn dies nicht angeordnet ist; die zugrundeliegende Testung sollte höchstens 24 Stunden zurückliegen.
Soweit das Tragen einer medizinischen Maske nach § 2 nachfolgend nicht angeordnet ist, wird dies dringend empfohlen, wenn sich Personen unterschiedlicher Hausstände gemeinsam in einem geschlossenen Raum aufhalten oder wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen anderer Hausstände nicht eingehalten werden kann.
In geschlossenen Räumen ist auf eine angemessene und regelmäßige Belüftung zu achten.
Bei akuten Atemwegssymptomen soll ein Kontakt zu Angehörigen anderer Hausstände bis zu einer Abklärung der Ursachen möglichst vermieden werden.
Eine medizinische Maske ist zu tragen, wenn Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen stattfinden.
Je nach Situation können weitere Verschärfungen hinzukommen. Aktuelle Informationen finden Sie im Netz unter „Corona in Hessen“
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