Finanzielle Förderung der Selbsthilfegruppen
Finanzielle Förderung der Selbsthilfegruppen durch den Wetteraukreis
Der Wetteraukreis fördert Selbsthilfegruppen finanziell. Jährlich profitieren davon ca.40 Gruppen und Gesprächskreise. Die Förderrichtlinien und das Antragsformular können hier nachfolgend heruntergeladen werden.
Finanzielle Förderung der Selbsthilfegruppen durch die Hessischen Krankenkassen nach § 20 Abs. 4 SGB V:
Im Jahre 2001 wurde das Gesetz zur Förderung der SHG durch die Krankenkassen nach § 20 Abs. 4 SGB V verabschiedet.
Seit dem gilt: Selbsthilfegruppen, die den Grundlagen der Förderkriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen (GKV) entsprechen, können Pauschalanträge und Projektanträge bei den Krankenkassen stellen.
Nachstehend finden Sie alle Informationen über den GKV-Internet-Auftritt
Selbsthilfeförderung der gesetzlichen Krankenkassenversicherungen in Hessen