Kinderbetreuungskosten

Wenn Sie wenig verdienen oder hohe Belastungen haben, können Sie einen Zuschuss oder die Übernahme Ihrer Kosten für Betreuung beim Wetteraukreis beantragen. Zuständig ist der Fachdienst Familienförderung des Wetteraukreises.

Kindergartengebühren
Die Übernahme oder Bezuschussung von Kindergartengebühren ist abhängig von Ihrem Einkommen und Ihren Belastungen. Sie müssen beim Fachdienst Familienförderung des Wetteraukreises einen Antrag stellen und diesen zusammen mit verschiedenen Unterlagen abgeben. Aufgrund dieser Unterlagen wird Ihre individuelle Einkommensgrenze ermittelt. Sie erhalten im Anschluss ein Schreiben, ob Sie überhaupt Gebühren zahlen müssen und/oder wie hoch diese sind.
Den Antrag können Sie hier herunterladen oder online ausfüllen.

Krippen, Krabbelstuben (unter 3 Jahren), Kinderhorte (über 6 Jahren)
Vorraussetzung für eine Übernahme und/oder Bezuschussung der Kosten ist, dass Sie wegen Berufstätigkeit, schulischer oder beruflicher Ausbildung auf eine Betreuung angewiesen sind. Sie müssen ebenfalls einen Antrag beim Fachdienst Familienförderung stellen.
Den Antrag können Sie hier herunterladen.

Tagespflege
Auch die Betreuung Ihres Kindes bei einer Tagespflegeperson ist davon abhängig, wie viel Sie verdienen. Sorgeberechtigte müssen einen monatlichen Kostenbeitrag leisten. Dieser richtet sich nach den Jahresbruttoeinkünften in Verbindung mit den wöchentlichen Betreuungsstunden. Hier finden Sie die entsprechende Kostenbeitragstabelle zur Tagespflege. Achtung! Unter Umständen fallen aber noch zusätzliche Kosten an, die von Tagesmutter zu Tagesmutter unterschiedlich sind.
Den Antrag können Sie hier herunterladen, oder in elektronischer Form - online - ausfüllen.

INFO & ANTRAGSTELLUNG

Wetteraukreis
Fachbereich Jugend, Familie und Soziales
Fachstelle Familienförderung
Gebäude B, Europaplatz, Raum 43
61169  Friedberg

Telefon: 06031 / 83 3301
E-Mail

 

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