Kinderbetreuungskosten

Bild: Ketut Subiyanto/Pexels
Wenn Sie wenig verdienen oder hohe Belastungen haben, können Sie einen Zuschuss oder die Übernahme Ihrer Kosten für Betreuung beim Wetteraukreis beantragen. Zuständig ist der Fachdienst Familienförderung des Wetteraukreises.
Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen oder in der Schule
Für die Betreuung ihrer Kinder in Tageseinrichtungen (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort und Schülerbetreuung) können Einelternfamilien von der Fachstelle Familienförderung eine Unterstützung erhalten oder eine komplette Kostenbübernahme beantragen.
Hier können Sie den Antrag herunterladen und bekommen mehr Infos
Tagespflege
Kindertagespflege wird von einer geeigneten Tagesmutter bzw. von einem geeigneten Tagesvater in deren Haushalt geleistet. Häufig wird diese Form der Betreuung für Kinder unter 3 Jahren in Anspruch genommen. Aber auch eine ergänzende Betreuung zusätzlich zur einer Betreuung in Kindergarten oder Schule ist möglich.
Sie können einen Antrag auf Übernahme der Betreuungskosten stellen. Ob die Kosten komplett oder teilweise übernommen werden, hängt von Ihrem Bruttojahreseinkommen und der Anzahl der betreuten Stunden ab.
Mehr Infos und den Antrag finden Sie hier!
INFO & ANTRAGSTELLUNG |
Wetteraukreis Telefon: 06031 / 83 3301 |
Name | Telefon | Fax | Raum |
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