Kinderbetreuungskosten in Tagespflege
Kindertagespflege wird von einer geeigneten Tagesmutter bzw. von einem geeigneten Tagesvater in deren Haushalt in anderen geeigneten Räumen angeboten. Die Kindertagespflege ist eine individuelle und flexible Art der Kinderbetreuung, in der maximal fünf Kinder gleichzeitig betreut werden.
Für die Betreuung Ihres Kindes bei einer Kindertagespflegeperson können Sie bei der Fachstelle Familienförderung einen Antrag auf Übernahme der Betreuungskosten stellen. Der Wetteraukreis gewährt nach Prüfung und Bewilligung Ihres Antrags dann eine laufende Geldleistung an die Kindertagespflegeperson. Damit werden alle aus der Betreuung resultierenden Kosten abgedeckt.
Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres gemäß § 24 (2) SGB VIII Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Der Grundanspruch in Kindertagespflege besteht im Umfang von 35 Wochenstunden. Darüberhinausgehende Ansprüche werden nach individuellem Bedarf geprüft.
Benötigte Unterlagen
Antrag auf Übernahme der Betreuungskosten mit folgenden Nachweisen:
- Anlage Betreuungsvereinbarung gemeinsam unterschrieben mit der Kindertagespflegeperson
- Kopie/n der Geburtsurkunde/n Ihres/r Kindes/r
- Selbstauskunft mit
- Ihrem aktuell vorliegenden Einkommenssteuerbescheid,
- die Lohnsteuerbescheinigung mit 3 aktuellen Verdienstnachweisen oder
- eine aktuelle Gewinnermittlung mit Gewerbeanmeldung bei Selbstständigkeit
- der Elterngeldbescheid und eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Dauer der Elternzeit oder
- Verzicht der Angaben und Unterlagen bei einem Einkommen über 75.000,00€ und dadurch Kostenbeitragsfestsetzung des Höchstbetrages (Kreuz ganz oben)
- Nachweis über Ihre täglichen Arbeits-/Schicht-/Schulzeiten bei einem Betreuungsumfang von mehr als 35 Stunden pro Woche
Antrag auf Übernahme der Betreuungskosten in Kindertagespflege
Antrag auf Übernahme der Betreuungskosten in Kindertagespflege (elektronisches Formular)
Kosten
Gemäß § 90 (1) Nr. 3 SGB VIII können für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertagespflege Kostenbeiträge festgesetzt werden. Nach der Satzung des Wetteraukreises über die Förderung in Kindertagespflege und Erhebung von Kostenbeiträgen müssen die Sorgeberechtigten einen monatlichen Kostenbeitrag leisten. Dieser richtet sich nach den Jahresbruttoeinkünften (welche um Werbungskosten und den Kinderfreibetrag bereinigt werden) in Verbindung mit den wöchentlichen Betreuungsstunden.
Grundsätzlich kann nach der Festsetzung immer ein Antrag auf (Teil-) Erlass des Kostenbeitrages gestellt werden. Hierfür werden in einem zweiten Verfahren detailliert Ihre Einkünfte und anrechenbare Ausgaben geprüft.
Beitragsrechner Kindertagespflege
Rechtliche Grundlagen
Satzung des Wetteraukreises über die Förderung in Kindertagespflege und Erhebung von Kostenbeiträgen
Besonderes
Bei Beginn der Betreuung bis einschließlich 15. des Monats zahlen wir den vollen Monatsbetrag, bei Beginn ab dem 16. des Monats den halben Monatsbetrag an die Kindertagespflegeperson. Entsprechend erfolgt auch die Heranziehung zum Kostenbeitrag in Höhe des vollen Betrages bei Beginn der Betreuung bis einschließlich 15. des Monats und in Höhe des halben Betrages bei Beginn ab dem 16. des Monats.
Maximal zwei Betreuungsmonate können als Eingewöhnung des Kindes vor dem Wiedereinstieg in den Beruf gewährt werden, solange das Kind noch nicht das erste Lebensjahr vollendet und somit noch keinen Rechtsanspruch auf die Förderung hat.
Wird der Betreuungsvertrag von Ihnen nicht fristgerecht gekündigt, müssen Sie die Betreuungsvergütung an die Kindertagespflegeperson bis zum Auslauf des Betreuungsvertrages selbst tragen. Die laufende Geldleistung seitens des Wetteraukreises wird nur in dem Zeitraum gewährt, in dem das Kind tatsächlich die Betreuung besucht.
Anschrift (Post)
Wetteraukreis
3.2.5 Familienförderung
Europaplatz
61169 Friedberg
Ansprechpartner/innen
Büdingen, Friedberg, Niddatal, Ranstadt
| Name | Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Melissa Cakal | 06031 83-3327 | 42 |
Butzbach, Karben
| Name | Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Jennifer Reichel | 06031 83-3348 | 39 |
Altenstadt, Florstadt, Kefenrod, Limeshain, Münzenberg
| Name | Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Mareike Schmidt | 06031 83-3335 | 42 |
Bad Vilbel, Wölfersheim
| Name | Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Doreen Voss | 06031 83-3326 | 47 |
Bad Nauheim
| Name | Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Britta Schiemann | 06031 83-3325 | 47 |
Echzell, Gedern, Glauburg, Rosbach, Wöllstadt
| Name | Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Petra Hirtz | 06031 83-3321 | 41 |
Hirzenhain, Nidda, Ober-Mörlen, Ortenberg, Reichelsheim, Rockenberg
| Name | Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Marissa Schuster | 06031 83-3337 | 33 |