Kinderbetreuungskosten in Tageseinrichtungen und Schule

Für die Betreuung ihrer Kinder in Tageseinrichtungen (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort und Schülerbetreuung) können Familien von der Fachstelle Familienförderung eine Unterstützung erhalten.

Tageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in Gruppen gefördert werden.

Die Übernahme von Kinderkrippen-/ Kindergartengebühren für einen Halbtagsplatz ist ausschließlich abhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Familie. Das Familieneinkommen darf die maßgebliche Einkommensgrenze, die individuell ermittelt wird, nicht übersteigen.

Für Ganztagsplätze in Kinderkrippen/ Kindergärten sowie für die Betreuung von Kindern im Alter von unter einem Jahr und im Alter von über 6 Jahren (Hort, Schülerbetreuung), ist Voraussetzung für eine Bezuschussung, dass die Eltern - oder der Elternteil bei dem das Kind lebt - wegen Berufstätigkeit, schulischer oder beruflicher Ausbildung auf eine Betreuung des Kindes angewiesen sind / ist. Auch hier muss das Einkommen unter der Einkommensgrenze liegen.

Sie erreichen uns per E-Mail, telefonisch und persönlich nach vorheriger Absprache.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Kostenübernahme
  • Antrag auf Kostenübernahme der Kita-Gebühren (elektronisches Formular)
  • Kinderkrippen-/ Kindergartenbescheinigung oder Bescheinigung der Hort-/ Schülerbetreuung mit Angabe der Betreuungszeiten, Kosten und der Bankverbindung der Einrichtung
  • beziehen Sie Leistungen vom Jobcenter (SGB II)/Grundsicherung (SGBXII)/Wohngeld/Kinderzuschlag? Bescheide mit allen Anlagen beifügen (ist dies zutreffend, sind die weiteren, unten genannten Unterlagen nicht notwendig)
  • beziehen Sie Leistungen nach dem AsylbLG? Bewilligungsbescheid mit Aufenthaltstitel/Duldung (ist dies zutreffend, sind die weiteren, unten genannten Unterlagen nicht notwendig)
  • beziehen Sie Unterhaltsleistungen bzw. Leistungen der Unterhaltsvorschusskasse? Ggf. Bescheid beifügen
  • Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate
  • Mietvertrag (komplett) mit Belegen über die Nebenkosten
  • bei Wohneigentum: Bescheinigung der Bank über die zu zahlenden Schuldzinsen bzw. Jahreskontoauszug und Belege über die Nebenkosten
  • Beleg über private Altersvorsorge (z.B. Riesterrente)
  • Beleg über die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Bitte nur Kopien der Unterlagen beifügen! Originale werden nicht zurückgeschickt!

Besonderes

Die Überweisung der Betreuungsgebühren erfolgt ausschließlich auf das Konto des Trägers der Kindertageseinrichtung.

Kosten für das Mittagessen, Bastel-, Getränke- und Frühstücksgeld sowie andere Nebenkosten werden von uns nicht übernommen.

Die Eltern sind verpflichtet, der Fachstelle Familienförderung unaufgefordert und sofort Veränderungen ihrer Einkommens-, Familien- und Wohnverhältnisse mitzuteilen und entsprechende Nachweise vorzulegen.

Ansprechpartner/innen

Altenstadt, Butzbach, Hirzenhain, Kefenrod, Münzenberg, Ortenberg, Ranstadt, Rockenberg

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Petra Hirtz 06031 83-3321 06031 83-913321 41 E-Mail

Bad Vilbel, Echzell, Gedern, Glauburg, Limeshain, Nidda, Niddatal, Ober-Mörlen, Reichelsheim, Rosbach, Wöllstadt

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Heike Jacobi 06031 83-3339 06031 83-913339 41 E-Mail

Florstadt, Friedberg, Karben, Wölfersheim

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Silke Herig 06031 83-3337 06031 83-913337 39 E-Mail

Bad Nauheim, Büdingen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Doreen Voss 06031 83-3326 06031 83-913326 47 E-Mail

Zuständig

Familienförderung