Richtlinie für die Auszeichnung „Teilhabe-Champion Wetteraukreis“
1. Zielsetzung
Die Auszeichnung „Teilhabe-Champion Wetteraukreis“ würdigt die Anstrengungen von Unternehmen, die sich aktiv für die Schaffung einer inklusiven und vielfältigen Arbeitsumgebung einsetzen, um die Zukunft der Arbeitswelt zu gestalten, die Potenziale neuer und/oder vorhandener Mitarbeitenden optimal zu nutzen und den Betrieb weiterhin wettbewerbsfähig zu halten.
Durch die Auszeichnung sollen gute Strategien für inklusive Beschäftigung („Best-Practice-Beispiele“) bekannter und multipliziert werden. Die positiven Beispiele sollen etwaige Berührungsängste von Arbeitgebern gegenüber Menschen mit Behinderungen abbauen und sie für das Potenzial von Menschen mit Behinderungen als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf dem ersten Arbeitsmarkt sensibilisieren. Weiterhin werden durch die Auszeichnung inklusive Unternehmen im Wetteraukreis als attraktive Arbeitgeber für Menschen mit Behinderungen bekannt.
2. Teilnahmebedingungen
Bewerben können sich Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen des allgemeinen Arbeitsmarktes mit Sitz im Wetteraukreis. Voraussetzung ist
die Beschäftigung von mindestens einem Menschen mit einer Schwerbehinderung oder einem gleichgestellten Menschen mit Behinderung.
dass Teilhabe und eine inklusive Unternehmenskultur sowie deren Umsetzung erkennbar sind.
Vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen sind Inklusionsunternehmen nach § 215 SGB IX, Werkstätten für behinderte Menschen, Kirchen und andere Glaubensgemeinschaften, politische Parteien, Gewerkschaften sowie Betriebe, die überwiegend in deren Trägerschaft stehen, sowie Dienststellen des öffentlichen Dienstes bzw. Unternehmen, welche mehrheitlich im Eigentum der öffentlichen Hand stehen.
Jährlich wird ein Unternehmen als „Teilhabe-Champion“ ausgezeichnet.
Bewerbungen von Unternehmen, die nach ihrer Bewerbung nicht ausgezeichnet wurden, können erneut für das nächste Auszeichnungsverfahren erfolgen. Die Bewerbungsunterlagen müssen hierfür zum laufenden Bewerbungszeitraum eingereicht werden.
3. Bewertungskriterien
Für die Beurteilung der Vergabe der Auszeichnung „Teilhabe-Champion im Wetteraukreis“ werden insbesondere nachstehende Kriterien herangezogen:
Erfüllung der gesetzlichen Schwerbehindertenquote oder, bei Unternehmen mit weniger als 20 Arbeitnehmenden, die Zahl der Arbeitnehmenden mit einer Schwerbehinderung oder der gleichgestellten Arbeitnehmenden mit einer Behinderung.
Ausbildung von Menschen mit einer Schwerbehinderung oder gleichgestellten Menschen mit Behinderung.
Erfolgreiche Eingliederungsbeispiele von Menschen mit einer Schwerbehinderung oder gleichgestellten Menschen mit Behinderung.
Inklusion als erkennbarer Teil der Unternehmenskultur.
Zusammenarbeit mit Rehabilitations-Trägern, dem Integrationsamt oder inklusiven Beratungsstellen.
Möglichkeit der flexiblen Arbeitsgestaltung, insbesondere der Arbeitszeit.
Gesundheitsgerechte Arbeitsplatzausstattung.
4. Jury
Die Jury für die Auszeichnung „Teilhabe-Champion Wetteraukreis“ besteht aus:
der Sozialdezernentin / dem Sozialdezernenten des Wetteraukreises
dem/der Diversitätsbeauftragten mit Schwerpunkt Inklusion des Wetteraukreises
dem/der Fachberater/in der Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) gemäß § 185a SGB IX über die Regionale Diakonie Oberhessen
dem/der Fachberater/in für Inklusion der Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg
dem/der Fachberater/in für Inklusion der Handwerkskammer Wiesbaden
Die Jury trifft ihre Entscheidung mit einfacher Stimmenmehrheit.
5. Form der Auszeichnung und Preisverleihung
Der Preisträger erhält eine Urkunde und das Teilhabe-Champion-Logo, das dieser öffentlichkeitswirksam verwenden darf. Die Auszeichnung wird durch die Sozialdezernentin / den Sozialdezernenten des Wetteraukreises verliehen.
6. Bewerbungsfrist
Bewerbungen sind bis spätestens 30. September eines Jahres in digitaler Form unter folgendem Link an den Kreisausschuss des Wetteraukreises möglich.
Fachbereich Jugend und Soziales, Querschnittsaufgaben und Demokratie
Europaplatz
61169 Friedberg