Der Sprachpool des WIR - Vielfaltszentrums

Sprachmittler im Wetteraukreis

Unsere Ziele

Sprachmittler/innen sollen dazu beitragen, dass

  • Sprachbarrieren im Sozialen-, Politischen- und Bildungsbereich abgebaut werden
  • gesellschaftliche, soziale und kulturelle Teilhabe verbessert wird
  • die stets erbrachte Dolmetscherleistung Anerkennung erfährt

Wer kann das Angebot nutzen?
Behörden Institutionen, Vereine und Initiativen sowie Einrichtungen der ehrenamtlichen Hilfe für Geflüchtete

Welche Sprachen stehen zur Verfügung?

  • Arabisch
  • Bulgarisch
  • Dari
  • Englisch
  • Farsi
  • Französisch
  • Griechisch
  • Hindi
  • Indisch
  • Kurdisch
  • Niederländisch
  • Paschto
  • Polnisch
  • Persisch
  • Russisch
  • Slowakisch
  • Somali
  • Spanisch
  • Thailändisch
  • Türkisch
  • Ukrainisch

An wen richtet sich der Sprachpool
Die ehrenamtlichen Sprachmittler/innen des WIR - Vielfaltszentrums stehen für die Institutionen, Vereine, Organisationen und Behörden zur Verfügung.
Einsatzgebiete können z.B. Elterngespräche in Kita und Schule, Beratungsgespräche in der Migrationsberatung oder Übersetzungen zur Unterstützung der Teilhabe in Vereinen sein. Die Aufzählungen sind nicht abschließend. Fragen Sie uns gerne an!

 

Fragen zum Einsatz

Was kostet der Einsatz?
Der Einsatz der Sprachmittler/innenist für Sie als Verein/Institution/ Behörde kostenfrei
Die Dolmetschenden bekommen eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro pro Einsatz

Wie kann ich das Angebot in Anspruch nehmen?
Nutzen Sie unser Kontaktformular  für Sprachmittler/innen mind. 3 Tage – besser jedoch eine Woche vor dem Einsatzwunsch. Wir melden uns dann zügig bei Ihnen.

Wo sind keine Einsätze möglich?
Einsätze bei der Polizei, vor Gericht, im Gesundheitswesen, im Jobcenter bzw. bei der Agentur für Arbeit, beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, während der Arbeitszeit sowie solche, zu denen von Amts wegen vereidigte Dolmetscherinnen und Dolmetscher bestellt werden müssen.

 

Ablauf des Einsatzes
Wir melden uns mit einer Zusage bei Ihnen und Sie treffen sich am vereinbarten Ort mit dem oder der Dolmetscher/in und ihrer/ihrem Klient/in.

Wer kann Sprachmittler/in werden?

Voraussetzung:

  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein
  • Ihr Deutschniveau muss mind. B1 betragen
  • Ihre weitere Sprachkenntnis muss mind. Niveau B1 betragen
  • Kultursensibel, keine Hinweise auf extremistische Aktivitäten, Führungszeugnis

Ablauf:

Sie melden sich bei uns und wir vereinbaren einen Termin für ein Gespräch.
Sind alle Voraussetzungen gegeben, können Sie bei der nächsten Basisqualifizierung (kostenfrei) teilnehmen.

Nach der Schulung sind Sie bereit für Ihre ersten Einsätze!

Wird Ihre Sprache angefragt und befindet sich der Einsatzort am nächsten zu Ihnen, nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf. Falls Sie zum angefragten Zeitpunkt einen Einsatz machen können und wollen, vereinbaren wir einen Termin.

Austauschtreffen mit anderen Dolmetschenden werden regelmäßig angeboten.

Schulung und Qualifizierung
Alle ehrenamtlichen Sprachmittler/innen aus unserem Sprachpool durchlaufen eine Basisqualifizierung. Diese beinhaltet 24 Unterrichtseinheiten mit folgenden Themen:

  • Einführung in die Dolmetschertätigkeit
  • Rollenverständnis und Positionierung: Profil eines/r ehrenamtlichen Dolmetschers/in
  • Ethische Arbeitsprinzipien aus der Perspektive der ehrenamtlichen Tätigkeit
  • Reflektierter Umgang mit kulturellen, sozialen, situationellen, emotionalen, nonverbalen und verbalen Faktoren in Dolmetschersituationen
  • Sensibilisierung für die Dolmetschertechniken und Dolmetscherstrategien sowie für die Interventions- und Steuerungsstrategien
  • Spezifische soziale Handlungsstrategien: Empathie Fähigkeit und Selbstschutz
  • Techniken zur Abgrenzung und zum Umgang mit Rollenkonflikten
  • Einführung in die Dolmetschereinsätze im Sozial- und Bildungsbereich

Die ehrenamtlichen Sprachmittler/innen werden geschult in und verpflichten sich schriftlich zu bestimmten Arbeitsprinzipien (bspw. Schweigepflicht; Allparteilichkeit und Neutralität der Rolle als Dolmetscher, Transparenz, Vollständigkeit und Genauigkeit der Übersetzung, Empathie, Distanz und Nähe in Dolmetschersituationen, interkulturell kompetenter Umgang mit schwierigen Situationen).

Versicherungsschutz
Alle bürgerschaftlich engagierten Personen in Hessen genießen durch die privaten Rahmenverträge des Landes Hessen mit den Versicherungen, den Schutz der gesetzlichen Unfall- und Haftpflichtversicherung.

 

Das Programm in Kurzübersicht

Das Land Hessen

  • fördert die Qualifizierung und den
  • Einsatz von ehrenamtlichen Laiendolmetscher/innen bzw. Sprachmittlern
  • definiert die Förderrichtlinie und die Rahmung des Programms

Das WIR – Vielfaltszentrum

  • koordiniert die Einsätze
  • übernimmt die Kommunikation und Abrechnung mit dem Regierungspräsidium
  • organisiert Qualifizierungsmaßnahmen sowie die
  • Weiterbildungen und die Supervision der Dolmetschenden
  • ist zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit und Bewerbung des Programms

 

Nehmen Sie Kontakt mit uns aus, hier geht es zu unserem Kontaktformular