Schule

In Hessen sind Kinder ab einem Alter von sechs Jahren schulpflichtig. Die Schulanmeldung erfolgt im März/April des Jahres vor der Einschulung des Kindes. Hier bekommen die Eltern eine ausführliche Beratung zur Förderung ihrer Kinder. Mit der Anmeldung verbunden ist eine schulärztliche Untersuchung , zu der das zuständige Gesundheitsamt einlädt.

Weitere Informationen zum Thema Einschulung sind den Seiten der Hessischen Schulämter zu entnehmen. Grundsätzlich besuchen Schülerinnen und Schüler die Grundschule, in deren Schulbezirk sie wohnen. Beim Einwohnermeldeamt der Kommune, dem staatlichen Schulamt oder dem Schulträger kann man erfragen, welche Grundschule für welchen Wohnort zuständig ist.

Ab der 5. Klasse gehen die Kinder auf eine weiterführende Schule. Eine Übersicht der allgemeinbildenden Schulen sowie beruflichen Schulen (nach Standort) findet sich im Webportal des Wetteraukreises.

Schüler mit geringen Deutschkenntnissen

Für Kinder, die bei der Anmeldung zur Einschulung noch keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben, bieten Grundschulen Vorlaufkurse an.

Das Aufnahme- und Beratungszentrum (ABZ) des Staatlichen Schulamts in Bad Vilbel ist die zentrale Anlaufstelle für Schülerinnen und Schüler mit geringen oder keinen Deutschkenntnissen. Hier werden die Sprachkenntnisse und der Lernstand schulpflichtiger Kinder festgestellt und diese an eine passende Schule vermittelt.

Besondere Förderangebote für zugewanderte Kinder an allgemeinbildenden Schulen in Hessen sind Integrationsklassen. Diese sind maximal 1 bis 2 Jahre andauernde Sprachförderklassen mit einem Übergang zur Regelklasse.

An beruflichen Schulen stehen InteA-Klassen („Integration durch Anschluss und Abschluss“) für Seiteneinsteiger/innen ab 16 Jahren und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres offen. Nähere Auskünfte erteilt das ABZ.