Die Istanbul-Kovention - Umsetzung im Wetteraukreis
Die so genannte Instanbul-Konvention ist ein Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. 2018 ist diese auch in Deutschland in Kraft getreten und soll nun auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene umgesetzt werden. Im Wetteraukreis hat der Kreistag im Mai 2020 den Beschluss gefasst, die Umsetzung auf Kreisebene voranzubringen.
Besonders fortschrittlich ist, dass im Konventionstext Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung definiert ist und auf die ungleichen Machtverhältnisse zwischen Männern und Frauen zurückgeführt wird. Wichtig ist, dass Schutz und Prävention zusammengedacht werden und somit ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt wird. Damit besteht die Chance, dass nicht nur Schutznetzwerke für gewaltbetroffene Frauen adäquat ausgebaut, sondern auch Strategien zur Verhinderung zukünftiger Gewalt entwickelt werden können.
Die Konvention enthält klare Forderungen und Handlungsanweisungen zu den Themen Gewaltprävention, Opferschutz, Strafverfolgung und vernetztem Handeln. Gleichzeitig verpflichtet das Übereinkommen Deutschland dazu, politische Maßnahmen der Gleichstellung von Frauen und Männern und zur Stärkung der Frauenrechte zu fördern und wirksam umzusetzen.
Im Wetteraukreis soll mit einer Bestandsaufnahme 2020 zunächst festgestellt werden, welche Vorgaben der Istanbul-Konvention bereits umgesetzt sind und wo weitere Maßnahmen nötig sind. Das Ziel ist ein Gesamtkonzept zu entwickeln und mit einem ganzheitlichen Ansatz sowohl präventiv als auch repressiv gegen alle Formen der Gewalt vorzugehen.
Verantwortlich für die Erhebung ist der Fachdienst Frauen und Chancengleichheit, fachlich unterstützt durch den Runden Tisch gegen Häusliche Gewalt im Wetteraukreis.
Die Istanbul-Konvention und der dazugehörige erläuternde Bericht können hier eingesehen werden.
Weitere Informationen zur Konvention und ihrer Evaluation finden Sie auf der Website des Europarates