Verhütungsmittelfonds
Kostenlose Verhütungsmittel für Menschen mit geringem Einkommen

Personen, die älter als 22 Jahre sind, müssen Verhütungsmittel selbst bezahlen. Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht. Wer staatliche Leistungen erhält, um seinen Lebensunterhalt zu sichern, kann sich ärztlich verordnete Verhütungsmittel jedoch oft nicht leisten. Der Wetteraukreis unterstützt daher mit einer freiwilligen Kostenübernahme.
Zielsetzung
- Jede Person sollte selbstbestimmt entscheiden, wann und ob sie schwanger werden und
wie viele Kinder sie bekommen möchte. - Verträglichkeit und Sicherheit sollten bei der Wahl einer Verhütungsmethode im Vordergrund stehen, nicht die Kosten.
- Durch die Gewährung finanzieller Unterstützung bei der Verhütung können ungewollte oder ungeplante Schwangerschaften vermieden werden.
Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie
- mindestens 22 Jahre alt sind (unter 22 Jahren übernimmt die Krankenkasse die Kosten),
- im Wetteraukreis wohnen und eine dieser finanziellen Unterstützungenbeziehen:
- Arbeitslosengeld II
- Sozialhilfe
- Kinderzuschlag
- BAföG
- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
- Wohngeld
- Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
- (Kostenübernahme ab dem 18. Lebensjahr)
Sie holen sich einen Kostenvoranschlag oder ein Rezept bei Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt. Kostenvoranschläge für Spiralen, Ketten und Ball, Hormonimplantat oder Sterilisation bei Mann oder Frau (Nachsorgekosten sollten mit auf dem Kostenvoranschlag aufgeführt, Rezept für Antibabypille, Hormonpflaster, Hormonring, Hormonimplantat oder Dreimonatsspritze (E-Rezepte bitte von der Praxis ausdrucken lassen).
Sie stellen online oder per Post einen Antrag und fügen folgende Unterlagen in Kopie bei:
- Aktueller Leistungsbescheid
- Ausweis/Pass oder Meldebestätigung
- Kostenvoranschlag oder Rezept
Oder Sie füllen den Antrag (dieser befindet sich im Flyer) auf der rechten Seite aus und schicken diesen an eine der Schwangerenberatungsstellen (Adressen siehe Rückseite).
Sie können den Antrag in einer der unten genannten Beratungsstellen abgeben oder einen Beratungstermin vereinbaren und mit einer Beraterin den Antrag auf Kostenübernahme stellen
Nach Prüfung durch die Beratungsstelle erhalten Sie eine Bescheinigung für eine Kostenübernahme, die Sie in der Praxis oder in der Apotheke vorlegen.
(Die Praxis bzw. Apotheke rechnet dann direkt mit der Regionale Diakonie Oberhessen ab).
Beratungsstellen
Caritasverband Gießen e.V.
Kleine Klostergasse 16, 61169 Friedberg,
Telefon: 0 60 31 58 34
E-Mail
Onlineberatung
Regionale Diakonie Oberhessen
Bahnhofstr. 26, 63667 Nidda,
Telefon: 0 60 43 9 64 0-0 oder -234
E-Mail
pro familia Friedberg
Saarstraße 30, 61169 Friedberg, Telefon: 0 60 31 23 36
E-Mail
Online-Beratung
Benötigte Unterlagen
- Aktueller Leistungsbescheid (Kopie),
- Ausweis/Pass oder Meldebestätigung (Kopie),
- ein Kostenvoranschlag für kupferhaltige Spiralen (auch Hormonspirale), Ketten und Ball, Hormonimplantat oder
- Kostenvoranschlag für Sterilisation bei Mann oder Frau oder
- ein Rezept für Antibabypille, Hormonpflaster, Hormonring, Hormonimplantat oder Dreimonatsspritze (Kopie).
Nachsorgekosten sollten mit auf dem Kostenvoranschlag aufgeführt werden. Nach Prüfung durch die Beratungsstelle erhalten Sie eine Bescheinigung für eine Kostenübernahme, die Sie in der Praxis oder in der Apotheke vorlegen.
Die Praxis beziehungsweise Apotheke rechnet dann direkt mit der Diakonie Wetterau ab. Die Mittel werden vom Wetteraukreis zur Verfügung gestellt.
Der Antrag auf Kostenerstattung für Verhütungsmittel kannhier online gestellt werden.
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Sarah Parrish | 06031 83-5304 | 4 |