16. September: Verwaltung nachmittags geschlossen
Am Dienstag, den 16. September 2025, bleiben alle Geschäftsstellen der Kreisverwaltung von 13 bis 16 Uhr geschlossen.
Ergebnisse des Fachtages "Kinderschutz in Fällen häuslicher Gewalt" am 10.06.2025

Rund 100 Fachkräfte aus Jugendhilfe, Justiz, Beratung, Bildung und Gesundheitswesen nahmen an der Veranstaltung teil.
Workshop 2:
Interdisziplinärer Austausch zu Kindschaftsverfahren, verschiedene Perspektiven und Handlungsbedarfe der beteiligten Berufsgruppen, Simone Mertel, Fachdienst Frauen und Chancengleichheit des Wetteraukreises (Dipl.-Sozialarbeiterin, Koord. Umsetzung Istanbul-Konvention).
An einem Kindschaftsverfahren (z.B. zur Regelung von Umgangs- und Sorgerecht) sind immer mindestens drei Berufsgruppen beteiligt. In besonders komplexen Fällen, wie häufig bei häuslicher Gewalt, kommen weitere Institutionen hinzu. Das Ziel aller Beteiligten sollte ein gemeinsames sein: Eine Entscheidung im Sinne des Kindeswohls zu treffen. Zur Förderung des interdisziplinären Austausches wollen wir in diesem Workshop die unterschiedlichen Perspektiven und Aufgaben der beteiligten Berufsgruppen beleuchten. Dabei geht es sowohl um gegenseitiges Verständnis als auch um eine effektive Zusammenarbeit, bei der das Kind immer im Fokus stehen sollte.
Ziel des Workshops:
Förderung der Vernetzung und Kooperation der verschiedenen Berufsgruppen
Teilnehmende Berufsgruppen:
- Allgemeiner Sozialdienst (ASD)
- Polizei / Opferschutz
- Justiz / Familiengericht
- Rechtsbeistand / Verfahrensbeistand
- Fachberatungsstellen bei häuslicher Gewalt
- Frauenhäuser / Kinderbereich
- Sozialpädagogische Familienhilfe
- Eingliederungshilfe
- Beratungsstellen für Familien / Kinder
Der Austausch bezog sich u.a. auf die folgenden Fragestellungen:
- Welche Aufgabe habe ich?
- Wo sind meine Grenzen (z.B. Ressourcen, gesetzl. Grundlagen)?
- Wie gehe ich konkret vor (z.B. Anhörungen, Stellungnahmen/ Gutachten anfordern/ verfassen, mögliche Beweise sichten)
- Was ich schon immer einmal fragen wollte (das Jugendamt, die Frauenberatungsstelle, das Familiengericht, …).
Zusammenfassung der Ergebnisse:
Gewaltbetroffene Kinder sollten nach der Beendigung der Gewaltvorfälle zunächst zur Ruhe kommen können. Es fehlt an geeigneten Einrichtungen für belastete Kinder. Welche Person / Institution hat das Kind im Blick? In den allermeisten Fällen steht das Jugendamt (ASD) im Zentrum der Verfahren. Dort und in anderen beteiligten Insitutionen fehlt es häufig an Fachkräften bzw. Fachwissen. Und es gibt vielfach unterschiedliche Haltungen zum Thema Häusliche Gewalt.
Das Familiengericht ist die entscheidende Instanz und muss eine objektive Entscheidung im Sinne des Kindeswohls treffen. Es wäre hilfreich, wenn sich die beteiligten Institutionen klar positionieren. Vorhandene Instrumente sollten mehr genutzt werden (z.B. Antrag auf Aussetzung oder Ausschluss des Umgangs mit ausdifferenzierter Argumentation).
Der Workshop hatte nicht das Ziel, bereits Lösungsansätze zu erarbeiten. Der Austausch wurde insgesamt als hilfreich empfunden und es besteht der Wunsch nach Fortsetzung und Vernetzung, z.B. einer neuen Arbeitsgruppe im Wetteraukreis.