Anerkennung von Abschlüssen

Das Anerkennungsverfahren ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse ist in Deutschland recht kompliziert. Es gibt hunderte von Anerkennungsstellen und eine Fülle von uneinheitlichen Rechtsgrundlagen. Eine telefonische Erstberatung über die Anerkennung von im Ausland erworbener Schul - und Berufsabschlüsse bietet der Verein berami e.V. aus Frankfurt. Hier können Sie sich darüber informieren, welche Anerkennungsstelle zuständig ist und welche Unterlagen Sie benötigen.

Telefon: 069-913010-0

Im Wetteraukreis wird die mobile Anerkennungsberatung in der Agentur für Arbeit - Friedberg durch das Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik (involas) angeboten. Das mobile Beratungsangebot ist nur nach Terminvereinbarung möglich. 

Die Beratung richtet sich an Personen, die im Ausland einen Berufs-, Hochschul- oder Schulabschluss erworben haben und prüfen lassen möchten, ob und wie diese Qualifikation in Hessen anerkannt werden kann. In der Beratung bekommen Sie eine erste Einschätzung, ob eine Chance auf ein Anerkennungsverfahren besteht. Sie können klären, welchem deutschen Beruf die Qualifikation entspricht und bekommen Informationen zu zuständigen Stellen, den notwendigen Unterlagen, den Kosten und der möglichen Dauer eines Anerkennungsverfahrens

Das Informationsportal der Bundesregierung zum Thema Anerkennung von Abschlüssen. Hier geht's zum Online-Wegweiser rund um die Anerkennung von Abschlüssen in Deutschland des Bundesministeriums.

Die DAAD-Zulassungsdatenbank bietet Orientierung darüber, mit welchen ausländischen Zeugnissen welche Art des Hochschulzugangs in Deutschland möglich ist.

Für die Anerkennung des Hauptschulabschlusses oder eines mittleren Bildungsabschlusses werden jeweils bestimmte (Mindest-)Anforderungen an die Dauer des Schulbesuchs und die Auswahl der Schulfächer gestellt.

Für die Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung von Bewerberinnen und Bewerbern aus EU- und EWR-Staaten reicht es in der Regel aus, wenn das Zeugnis im Heimatland zum Hochschulstudium berechtigt. Ggf. wird zusätzlich die erfolgreiche Teilnahme an einer Hochschulaufnahmeprüfung verlangt, wenn dies im Heimatland Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist. Bewerber/innen aus anderen Ländern müssen für den Hochschulzugang ggf. weitere Zugangsvoraussetzungen erfüllen.